Der Verkauf von Lebensmitteln untersteht den kantonalen Vorschriften. (Siehe Anhang)
Das Selbstkontrollformular des Lebensmittelsinspekorats (im Anhang) muss für den Fall einer Lebensmittelkontrolle verpflichtend vorgängig ausgefüllt werden und während des Marktes griffbereit sein.
Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.
Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.