Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wird in Österreich eine EU-Richtlinie umgesetzt, die viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Online-Dienste für Verbraucher:innen – also etwa Webshops, Buchungssysteme oder digitale Verträge – barrierefrei nutzbar sein. Eine barrierefreie Website wird damit zur rechtlichen Anforderung.
Nachfolgende Fragen dienen zur Erhebung des Status Quo der Barrierefreiheit ihrer Website bzw ihres Online Shops.
Sie erhalten vor dem Absenden der erhobenen Daten noch die Gelegenheit ihre Einträge zu prüfen, zu korrigieren und auszudrucken.
Weiters bekommen Sie die Daten für die eigene Dokumentation per E-Mail übermittelt. Das E-Mail beinhaltet ausserdem einen Link zur erneuten Bearbeitung des ausgefüllten Formulars.
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