Merkblatt zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person,
deren Daten erverarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu
stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner
Vertreter:
Förderverein der Querumer Gesamtschule e.V.
Essener Straße 85, 38108 Braunschweig
2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des
Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug).
Dieses schließt Ehrungen durch langjährige Mitgliedschaft ein.
3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der
Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den
Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im
Verein.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des
Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit.
a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder
überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl.
Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der
Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In
diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer
zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins
veröffentlicht.
4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden ausschließlich zum Zwecke des
Beitragseinzugs erhoben und genutzt.
5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies
nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
unterliegen für diese Zeit vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung
der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden nach
Beendigung der Mitgliedschaft binnen 3 Monaten gelöscht / vernichtet.
6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten
Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen
abzuändern oder widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Vorstand des Fördervereins der Querumer Gesamtschule e.V.
Hisham Swaid und Saskia Friedrich-Kroll