1. Standfläche
1.1. Die Standfläche bestimmt sich nach den der Buchung zugrundeliegenden laufenden Metern Tischfläche. Die Maße der Tische sind in der Regel: Tiefe ca. 60 bis 100 cm, je nach Gegebenheit, Tischhöhe ca. 73 cm.
1.2. Im Bedarfsfall kann die Standfläche auch ohne Tisch genutzt werden (z. B. für Sicherheitsschränke). Das Aufstellen einer Werbewand ist möglich, wobei in diesem Fall die Stellbreite an die gebuchten Meter gebunden ist (z. B. 2 Ifm. Tischfläche = 2 m Standfläche).
1.3. Im Tischpreis enthalten sind die im Austellerpaket enthaltenen Elektroanschlüsse. Sonderwünsche sind gesondert zu honorieren.
1.4. Die Platzzuweisung erfolgt durch den Veranstalter und darf nur mit dessen Zustimmung geändert werden. Es besteht kein Anrecht auf einen bestimmten Standplatz.
1.5. Die räumliche Anordnung der Tische wird vom Veranstalter vorgegeben und darf nur mit dessen Zustimmung geändert werden.
2. Sicherheit
2.1. Alle Standmaterialien müssen schwer entflammbar nach DIN 4102-1 mindestens B1 sein. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist jederzeit am Stand bereitzuhalten.
2.2. Für jeden Standort erhält der Aussteller vom Veranstalter gesonderte Informationen zu Brandschutzrichtlinien, technischen Richtlinien sowie zur Hausordnung der Location. Diese gilt es in jedem Fall zu beachten.
3. Vorträge
3.1. Vorträge (kostenpflichtig sowie kostenlos) können zusätzlich zum Stand über das Anmelde-Formular gebucht werden. Eine Buchung eines Vortrags ist jedoch nur möglich, wenn am Standort auch eine Buchung eines Standes erfolgt. Sowohl bei kostenpflichtigen, als auch kostenlosen Vorträgen besteht jedoch kein Anrecht darauf. Ebenso kann aus einer Einreichung kein Anspruch abgeleitet werden, sofern vorab keine Anmeldung beim Veranstalter erfolgt ist.
3.2. Die Zulassung des Vortrags sowie die Erstellung des Zeitplans erfolgt ausschließlich durch die Fachredaktion der LABORPRAXIS. Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Vortragszeit.
4. Präsenzpflicht
4.1. Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand während der gesamten Ausstellungszeit von 9:00 bis 15:30 Uhr durchgehend zu betreuen.
4.2. Der Aufbau hat bis zur Eröffnung der Ausstellung abgeschlossen zu sein, jedoch spätestens bis 09.00 Uhr.
4.3. Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Ende der Ausstellung um 15:30 Uhr erfolgen. Ein vorzeitiger Abbau (selbst von kleinsten Ausstellungsstücken) ist ausdrücklich vom Veranstalter untersagt. Der Abbau hat binnen 2h nach Veranstaltungsende vollständig zu erfolgen.
5. Verpflegung
5.1. Der Ausstellerabend findet am Vorabend der jeweiligen Fachmesse statt und die Teilnahme ist exklusiv gebuchtem Standpersonal vorenthalten. Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Die vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich. Die Anmeldung zum Ausstellerabend ist verbindlich.
5.2. Die Mittagsverpflegung am Messetag erfolgt nur für gebuchtes Standpersonal. Pro gebuchtem Standpersonal werden drei Getränke-Gutscheine ausgegeben. Weiteres Standpersonal kann gegen eine Gebühr im Vorfeld der Veranstaltung zugebucht werden.