Gebührenvereinbarung
Für die oben genannte Leistungen werden folgende Kosten weiterbelastet:
Einrichtung einmalig: 12,50 Euro
Kassenmeldung je Kasse und Meldung: 5,00 Euro
Erinnerungsservice (optional): 18,00 pro Jahr
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. jeweils aktuell gültiger Umsatzsteuer.
Diese Vereinbarung beinhaltet ausschließlich die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software und die Weiterleitung der Kassenmeldungen gem. § 146a AO an das jeweils zuständige Finanzamt. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Vorschuss
Der Steuerberater ist berechtigt, einen angemessenen Gebührenvorschuss auf das vereinbarte Honorar zu verlangen.
Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Wirkung zum Tage der Unterschrift. Es ist jederzeit kündbar.
Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftraggeber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass die vorstehende Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass an ihre Stelle eine Regelung tritt, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
(4) In der Monatspauschale enthalten sind folgende Sonderleistungen des Auftragnehmers: Speicherung der erfassten Daten. Erinnerung zur Abgabe der Kassenmeldungen nach Wunsch des Auftraggebers.
(5) Mit Beendigung des Auftrages werden alle in Zusammenhang mit diesem Auftrag erfassten Daten gelöscht.
(6) Die Vergütungsvereinbarung wird für einen Zeitraum von 12 Monaten vereinbart. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf eines Jahres gekündigt wird.
(7) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.