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  • Vertrag

    Vertrag

    (Schüler/-in)
  • Persönliche Informationen

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  • Gebührenregelung für AGs und Teilhabeprojekte

    Sollte Ihr Kind eine AG oder ein HSU-Angebot im Rahmen der Teilhabe nutzen wollen, erheben wir pro AG eine Jahresgebühr in Höhe von 180,00 Euro sowie eine jährliche Anmeldegebühr von 69,00 Euro.

     Ermäßigung für Familien mit Unterstützungsleistungen

     Familien, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialamt, der Wohngeldstelle oder Kinderzuschlag erhalten, werden von der AG-Gebühr (180,00 Euro) befreit. In diesem Fall fällt lediglich die Anmeldegebühr von 69,00 Euro pro Jahr an.

     

    All-inclusive-Paket bei kombinierter Anmeldung

     Wenn Ihr Kind sowohl zur Nachhilfe als auch zu unseren Teilhabeprojekten angemeldet ist, profitiert es von unserem All-inclusive-Bildungs- und Freizeitpaket mit folgenden Vorteilen:


    Kostenlose Teilnahme an allen Ausflügen
    Kostenlose Teilnahme an bis zu zwei Freizeitprojekten (AGs/HSU)
    Keine zusätzlichen Kosten für Bücher, Kopien oder Anmeldeunterlagen – es entstehen für Sie keinerlei Gebühren


    So schaffen wir gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe – für alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Familie.

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  • Bestätigung zur Kinderbetreuung während des Brückenprojekts

     Hiermit bestätige ich, dass mein(e) Sohn/Tochter nur in meiner Anwesenheit betreut wird, da es sich um eine Spielgruppe mit Rufnähe der Eltern handelt.

    Wichtige Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte:

    Kinder können das Angebot des Brückenprojekts ausschließlich zu den Kurs-/Projektzeiten der Eltern wahrnehmen.
    Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder jederzeit abzuholen, auch wenn der eigene Unterricht noch nicht beendet ist.
    Die Kinderbetreuung dient der Beaufsichtigung während der Kurszeiten und ist keine reguläre Betreuungseinrichtung.
    Die Eltern dürfen das Gebäude nicht ohne ihre Kinder verlassen und müssen sich stets in Rufnähe befinden.
    Das Brückenprojekt stellt eine vorübergehende Betreuungsmöglichkeit dar. Ein rechtzeitiger Übergang in eine reguläre Betreuung (Kindertagesstätte oder Kindertagespflege) muss von den Eltern organisiert werden.

    Angebote für Eltern:

    Eltern-Café
    Deutschkurse
    Beratungsstelle
    Frauentreffen

    Hinweis für rauchende Eltern:

    Sollten Sie Raucherin oder Raucher sein, bitten wir Sie, nicht direkt vor dem Eingang, sondern in angemessener Entfernung zum Gebäude zu rauchen.

    Verbindliche Erklärung:

    Ich bestätige hiermit, dass ich das Gebäude während der Betreuungszeiten meines Kindes nicht verlassen werde.

    Bei Nichteinhaltung übernimmt der Träger keinerlei Haftung.

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  • Einwilligungserklärungen

    1. Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos, Filmen und sonstigen digitalen Medien

    2.Ich wurde darüber informiert, dass alle Räume des Integrations- und Bildungszentrums videoüberwacht sind und die Aufnahmen 72 Stunden aufbewahrt werden.

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  • Teilnahme- und Vertragsbedingungen

    Nachhilfe & Sprachförderung (Deutsch als Fremdsprache)

     

    I. Allgemeine Vertragsgrundlagen

    1. Vertragsarten

    Die Teilnahme an den Kursangeboten des Integrations- und Bildungszentrums (IBZ) erfolgt entweder:

    über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nach §§ 28 SGB II, 34 SGB XII, § 6b BKGG (für leistungsberechtigte Familien) oder
    als Selbstzahlervertrag ohne staatliche Förderung.

    2. Fach- und Unterrichtsstruktur

    Das Angebot umfasst Gruppen- und Einzelunterricht in den Fächern Nachhilfe (alle Schulformen) sowie Deutsch als Fremdsprache. Der Unterricht findet in der Regel in kleinen Gruppen mit 3–5 Schülern statt. Einzelunterricht ist bei entsprechender Buchung oder Genehmigung ebenfalls möglich.


    3. Ausflüge und Zusatzangebote

    Alle Teilnehmer – unabhängig vom Vertragsmodell – haben Zugang zu kostenlosen pädagogischen Ausflügen im Rahmen unserer Lern- und Freizeitangebote. Diese finden insbesondere außerhalb der Ferienunterrichtszeiten statt.


    II. Vertragliche Bedingungen nach Modell

    1. Bildung und Teilhabe (BuT)

     0 € / Monat / pro Fach (vollständig durch die Behörde finanziert)

    Keine Probestunde möglich
    Kostenlose Ausflüge inklusive
    Gruppenunterricht (3–5 Schüler)
    Einzelunterricht nur bei behördlicher Genehmigung
    10,00 € Treue-Gutschein

    📅 Laufzeit & Kündigung:

    Der Vertrag beginnt mit Bewilligung durch das zuständige Amt und endet automatisch mit Ablauf des Schuljahres (31.07.).
    Eine vorzeitige Kündigung oder ein Schulwechsel ist ausgeschlossen, da der Vertrag durch die Behörde zweckgebunden finanziert wird.
    Die Teilnahme verpflichtet zur regelmäßigen Anwesenheit (§ 307 Abs. 2 BGB, § 611a BGB).

     

    2. Selbstzahler – Gruppenunterricht

    119 € / Monat / pro Fach

    Kostenlose Probestunde vor Vertragsbeginn
    Keine Bindung an Gutscheine oder BuT
    Kostenlose Ausflüge inklusive
    3–5 Schüler pro Gruppe
    Kein Einzelunterricht in diesem Tarif

    📅 Laufzeit & Kündigung:

    Der Vertrag wird monatlich geschlossen und endet automatisch zum Monatsende.
    Sie entscheiden selbst, ob Sie im Folgemonat weiter teilnehmen möchten.
    Es besteht keine langfristige Vertragsbindung, dennoch ist die Zahlung jeweils für einen vollen Monat fällig (§ 614 BGB).

     

    3. Selbstzahler – Einzelunterricht

    269 € / Monat / pro Fach

    Individuelle Betreuung im Einzelunterricht
    Kostenlose Probestunde vor Vertragsbeginn
    Kostenlose Ausflüge inklusive
    10,00 € Gutschein bei Verlängerung

    📅 Laufzeit & Kündigung:

    Auch hier gilt ein Monatsvertrag mit automatischem Ablauf.
    Die Entscheidung zur Weiterführung erfolgt durch die Eltern – ohne Kündigungsfrist.
    Kein Anspruch auf Rückzahlung bei Nichtteilnahme (§ 615 BGB).

     

    III. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen

     1. Feste Jahresbeiträge (für BuT & Jahresverträge)

     Für vertraglich gebundene Teilnahmen (z. B. BuT) gelten pauschale Jahresbeiträge, die unabhängig von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Abwesenheiten geschuldet sind (§§ 615, 307 BGB).
    Eine tage- oder wochenweise Rückerstattung findet nicht statt – selbst wenn das Kind nur einmal am Unterricht teilgenommen hat.

     

    2. Ferienregelung & Ausweichangebote

    In Schulferien und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht und keine AGs statt.
    Stattdessen können Ausflüge oder Freizeitangebote organisiert werden. Diese sind freiwillig und ersetzen nicht den Unterricht.
    Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt, da die Kosten auf das gesamte Jahr verteilt kalkuliert wurden (§ 615 BGB).

     

    3. Änderungsvorbehalt

    Die Einrichtung behält sich das Recht vor, aus pädagogischen, organisatorischen oder personellen Gründen:

    Unterrichtstage und Uhrzeiten anzupassen,
    Gruppen neu zu strukturieren,
    Räume oder Lehrkräfte flexibel einzusetzen (§ 315 BGB).

    Ein Anspruch auf bestimmte Tage, Uhrzeiten oder Gruppen besteht nicht.

    IV. Kinderbetreuung während Elternkursen (z. B. Brückenprojekt)

    Kinder werden nur mit Anwesenheit der Eltern oder in unmittelbarer Rufnähe betreut.
    Die Einrichtung ist keine dauerhafte Betreuungseinrichtung – ein Übergang in eine Kindertagesstätte oder Tagespflege muss selbst organisiert werden.
    Das Verlassen des Gebäudes durch die Eltern während der Betreuung ist untersagt.
    Bei Verstoß übernimmt der Träger keinerlei Haftung (§ 276 BGB).

     

    V. Schlussbestimmungen

    Mit Abschluss eines Vertrags erkennen die Erziehungsberechtigten sämtliche genannten Bedingungen als verbindlich und rechtswirksam an. Diese dienen der Planungssicherheit, der pädagogischen Verlässlichkeit sowie der wirtschaftlichen Stabilität der Einrichtung.

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  • Vertragsbedingungen

     


    1 Zielsetzung der Bildungseinrichtung

    Diese dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Vertragsparteien

    2.1. Der Vertrag kommt mit dem Integrations- und Bildungszentrum, einem oder beiden gesetzlichen Vertretern des Schülers (nachfolgend: „Erziehungsberechtigte“) sowie dem Schüler zustande. Sofern der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird er bei Abschluss des Bildungs- bzw. Teilnehmervertrag durch die Erziehungsberechtigten vertreten.

    3. Vertragsbeginn und Laufzeit

    3.1 Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst ein volles Jahr.

    3.2 Die Laufzeit des Vertrages:

    - Nachhilfe: der Vertrag läuft automatisch zum Ende des Schuljahres aus. Bei Selbstzahlern beträgt die Mindestteilnahmedauer mind. 1 Monat.

    - Kinderbetreuung: der Vertrag läuft automatisch zum Ende des Kalenderjahres aus.

    - Teilhabe: der Vertrag läuft automatisch zum Ende des Jahres aus.

    - Erwachsenenbildung: der Vertrag läuft automatisch zum Ende des Schuljahres aus.

    - HSU-Unterricht: der Vertrag läuft automatisch zum Ende des Klaenderjahres aus.

    Die Erhöhung der Beitragsgebühr darf nur dann erfolgen, wenn die Schulleitung / Geschäftsführung, Herr Adam Anders, die Erziehungsberechtigen hierüber spätestens drei Monate vor Jahresende informiert.

    4. Rechte und Pflichten des Integrations- und Bildungszentrums

    Das Integrations- und Bildungszentrum schafft in seiner Einrichtung die Voraussetzungen, die zum Erreichen des Schul- und Klassenziels üblicherweise erforderlich sind; insbesondere sorgt es für einen geordneten Betrieb für Lehrkräfte.

    5. Rechte und Pflichten des Schülers

    5.1 Der Schüler hat das Recht auf Unterricht nach Plan.

    5.2 Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

    5.3 Der Schüler sollte an allen Unterrichtsstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen Veranstaltungen.

    5.4 Eine Erkrankung ist dem Integrations- und Bildungszentrum bis 8.00 Uhr unter folgendem Link zu melden: https://www.ibz-nrw.de/krankmeldung.

    5.5 Der Schüler ist verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt die jeweils gültige Haus- und Schulordnung zu beachten. Die derzeit gültige Fassung der Haus- und Schulordnung sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Das Integrations- und Bildungszentrum ist jederzeit zur Änderung der Haus- und Schulordnung berechtigt. Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten und dem Schüler gesondert mitgeteilt.

    6. Haftung; Versicherung

    6.1 Das Intergrations- und Bildungszentrum haftet nicht für Diebstähle oder sonstige Schäden.

    6.2 Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg oder auf dem Weg von dem Integrations- und Bildungszentrum an einen Ort, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Dafür sind die Erziehungsberechtigten zuständig.

    6.3 Die Erziehungsberechtigten haften für ein Verschulden des Schülers wie für eigenes Verschulden.

    7. Rücktritt

    Die Erziehungsberechtigten sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zum Rücktritt berechtigt. Alle eingezahlten Gebühren verbleiben beim Integrations- und Bildungszentrum gUG.

    8. Außerordentliche Kündigung

    8.1 Das Integrations- und Bildungszentrum ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    8.2 Darüber hinaus kann dieser Vertrag nur dann außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht zuzumuten ist, weiterhin an dem Vertrag festzuhalten. Dies ist für das Integrations– und Bildungszentrum insbesondere, aber nicht ausschließlich, dann der Fall, wenn:

    A) sich der Schüler in einen Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen des Integrations –und Bildungszentrums stellt oder sein Verhalten im Umgang mit den Mitschülern oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt.

    B) der Schüler den Kurs bzw. Unterricht durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten insgesamt unzumutbar beeinträchtigt.

    C) der Schüler schwerwiegend gegen die jeweils geltende Schul- und Hausordnung oder gegen diesen Vertrag verstößt.

    D) der Schüler Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt, verbraucht, eine andere Gelegenheit zum Verbrauch verschafft oder gewährt oder mit Betäubungsmitteln Handel treibt.

    E) der Schüler im Haus Alkohol konsumiert.

    F) der Schüler Waffen bei sich führt.

    G) der Schüler andere Mitschüler sexuell belästigt.

    H) der Schüler wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder wegen eines Verbrechens oder wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt ist

    I) das Verhalten des Schülers die Interessen des Integrations– und Bildungszentrums schädigt.

    J) sich die Erziehungsberechtigen mit der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Schulgeldes in Höhe von zwei monatlichen Raten in Verzug befinden.

    8.3 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag, ist die außerordentlichen fristlose Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

     


    9. Sonstiges

    9.1 Änderungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

    9.2 Die Vertragsberechtigten müssen dafür sorgen, dass ihr Kind von abholberechtigten Personen gebracht und abgeholt wird. Abholberechtigte Personen, die nicht Vertragspartner sind, müssen vom Vertragspartner benannt werden und sich zuvor persönlich vorstellen. Zudem haben sie sich bei der Abholung auszuweisen.

     


    Hinweise zum Datenschutz für das Integrations- und Bildungszentrum

     


    Mit diesen Hinweisen zum Datenschutz möchten wir Sie gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) über die Datenverarbeitung im Rahmen der Begründung, Durchführung und der Beendigung Ihres Bildungs- bzw. Teilnehmervertrags mit dem Anbieter und im Zusammenhang mit dem Betrieb informieren.

    1. Verantwortlicher i.S.d. DS-GVO

    Herr A. Anders

    (Schulleitung)

     

    3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

    3.1 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Bildungs- bzw. Teilnehmervertrags erforderlich ist. Diese Verarbeitung erfolgt somit zum Zwecke der Erfüllung von vertraglichen Pflichten auf der Grundlage von (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Zu den personenbezogenen Daten, die in diesem Zusammenhang verarbeitet werden, gehören unter anderem Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Konfession, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefonnummer, E-Mail/Adresse der Schülerin/ des Schülers sowie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten.

    3.2 Bei Erteilung einer entsprechenden Einwilligung verarbeiten wir die im Zusammenhang mit dem Betrieb (z. B. Klassenfotos, Wettbewerbe, Projekte, Veranstaltungen) angefertigten Foto- und Filmaufnahmen sowie sonstigen digitalen Medien, auf denen die/der Schülerin/Schüler zu sehen und/oder zu hören ist, sowie den Namen der Schülerin/des Schülers für die Zwecke der schulbezogenen Informationen und Öffentlichkeitsarbeit auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auch zur Verwendung und Verِöffentlichen für den Internetauftritt und für Publikationen (z. B. Jahresbericht) des Integrations- und Bildungszentrums sowie zur Weitergabe und Veröffentlichen durch ِöffentlich- und privatrechtliche Medien.

    3.3 Des Weiteren erfolgt nach erteilter Einwilligung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Verarbeitung personenbezogener Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummern(n), E-Mail-Adresse) von der/dem/den Erziehungsberechtigten/ Erziehungsberechtigtem/Erziehungsberechtigten und der Schülerin/des Schülers zum Zwecke der Weiterleitung an die gewählten Erziehungsberechtigten-Vertreter und zur Aufnahme in eine Klassenliste, die an alle Erziehungsberechtigten und Schülerinnen/Schüler der Klasse verteilt wird.

    3.4 Ferner verarbeiten wir ihre personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs 1 lit. C) zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen (z. B. nach AO; HGB)

    3.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet zudem gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO zum Zwecke der Führung eines elektronischen Klassenbuchs einschließlich der Feststellung des Leistungsstandes sowie zugehörige Umstände (z. B. Noten, Hausaufgaben, Anmerkungen zur Mitarbeit etc.) und ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    3.6 Schließlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Rechte geltend zu machen und unsere rechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können und um uns gegen rechtliche Ansprüche verteidigen zu können. Die Verarbeitung zu diesen Zwecken erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten, in den genannten Zwecken liegenden Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.

    4. Empfänger der Daten

    4.1 Ihre personenbezogenen Daten werden zunächst nur von unseren berechtigten Mitarbeitern verarbeitet. Empfänger der Daten sind im Übrigen Lehrkräfte, Beschäftigte, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Sozialversicherungsträger, Träger der Betriebsrente, Banken, Versicherungen, Finanzämter, Schul- und andere Behörden, Unternehmen, Medien.

    4.2 Soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung und der Beendigung Ihres Vertrages mit dem Anbieter erforderlich ist, werden personenbezogenen Daten an das Integrations- und Bildungszentrumweitergegeben.

    4.3 Alle in dem Integrations- und Bildungszentrum beschäftigten Personen sind auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu wahren.

    4.4 Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt, es handelt sich um einen von uns auf gesonderter vertraglicher Grundlage verpflichteten Auftragsverarbeiter oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb zu einer Datenweitergabe verpflichtet.

    5. Übermittlung in Drittländer

    5.1 Eine Datenübermittlung durch uns in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet grundsätzlich nicht statt. Soweit eine Übertragung in Drittländer im Rahmen der Abwicklung unserer vertraglichen Beziehungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, stellen wir sicher, dass Ihre Daten angemessen geschützt werden und die geltenden Vorgaben des EU-Datenschutzrechts eingehalten werden.

    6. Dauer der Speicherung

    6.1 Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zunächst für die Dauer des Vertrages. Das schließt auch die Anbahnung des Vertragsverhältnisses (vorvertragliches Rechtsverhältnis) und die Beendigung des Vertrags mit ein.

    6.2 Zusätzlich speichern wir Ihre personenbezogenen Daten sodann bis zum Eintritt der Verjährung etwaiger rechtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit Ihnen, um sie gegebenenfalls als Beweismittel einzusetzen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 36 Monate, kann aber auch bis zu 30 Jahre betragen.

    6.3 Mit Eintritt der Verjährung löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, zum Beispiel aus dem Handelsgesetzbuch (§§ 238, 257 Abs. 4 HGB) oder aus der Abgabenordnung (§ 147 Abs. 3, 4 AO) vor. Diese Aufbewahrungspflichten können zwei bis zehn Jahre betragen.

    7. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

    Bei einigen personenbezogenen Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit dem Bildungs- bzw. Teilnehmervertrag und dem Betrieb mitteilen, ist die Bereitstellung dieser Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben bzw. für die Begründung bzw. die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder Betriebes erforderlich. Sie sind deshalb verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass, wenn Sie uns diese personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, dies zur Folge haben kann, dass wir einzelne Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllen und den reibungslosen Ablauf des Betriebs nicht gewährleisten können.

    8. Betroffenenrechte

    8.1 Recht auf Berichtigung: Gemäß Art. 16 DS-GVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

    8.2 Recht auf Löschung: Gemäß Art. 17 DS-GVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

    8.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen oder wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

    8.4 Recht auf Datenübertragbarkeit: Gemäß Art. 20 DS-GVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

    8.5 Widerspruchsrecht: Gemäß Art. 21 DS-GVO können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dieses Widerspruchsrecht ist das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer uns übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder die aufgrund eines berechtigten Interesses von uns oder eines Dritten erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    8.6 Widerruf der Einwilligung: Gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

    8.7 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

    9. Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling

    Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.

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