Erklärung der Sorgeberechtigten
Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn an keiner ansteckenden Krankheit leidet und frei von Ungeziefer (z. B. Kopfläusen, Flöhen) ist bzw. zur
Veranstaltung kommt.
Für die Dauer der Veranstaltung / Freizeit, die mit der Hinreise beginnt und mit der Rückreise endet, übergeben wir/ich der Freizeitleitung die Erziehungsberechtigung im Blick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Versorgungspflicht und Gefahrenabwendung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die meiner Tochter/ meinem
Sohn oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem Veranstalter ein Verschulden anzulasten ist.
Wenn meine Tochter/mein Sohn mit ihrem/seinem Verhalten die Veranstaltung gefährdet oder durch sein Verhalten sich selbst oder andere
gefährdet, kann der Veranstalter meine Tochter/meinen Sohn auf meine Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt den Vertrag der Teilnahme an dieser Veranstaltung fristlos zu kündigen. Die vom Veranstalter eingesetzten Leiter/innen oder sonstigen Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt, Abmahnungen und Kündigungen namens des Veranstalters vorzunehmen. Die zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des/der Gekündigten.
Meine Tochter/mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung Folge zu leisten. Mir ist bekannt,
dass der Veranstalter für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet.
Einverständniserklärung zum Freizeitalltag
Mir ist bekannt, dass die Teilnehmenden während der Veranstaltung im Rahmen des Programms und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht (mindestens in 3er Gruppen) unterwegs sein dürfen.
Mir ist bewusst, dass es in verschiedenen Situationen vorkommen kann, dass mein Kind in einem von der Leitung oder Mitarbeitern geführten Fahrzeug mitfährt.
Auf den Freizeiten gelten für Teilnehmer/innen die folgenden Verbote:
- Alokohlverbot
- Rauchverbot (auch sog. "Vapes")
- Energy-Drink-Verbot
Einverständniserklärung zum Gesundheitsschutz und Umgang mit Verletzungen
Kleinere Verletzungen oder Schürfwunden werden von uns nach Bedarf mit Desinfektionsmittel, Salben oder Wundcreme behandelt und ggf. mit entsprechendem Verbandsmaterial verbunden. Kleinere Fremdkörper oder Verschmutzungen werden von uns entfernt.
Leichte Verletzungen wie Prellungen, geringe Schwellungen oder Blutergüsse behandeln wir mit entsprechenden Sportgels, -Sprays (keine Eissprays) oder Kühlpacks.
Während einer Freizeit kann es leicht zu Insektenstichen kommen. Juckreiz und Schwellung behandeln wir mit einer entsprechenden Salbe.
Im Sommer/ Herbst besteht die Gefahr eines Zeckenbefalls. Bei einem Zeckenbiss
versuchen wir die Zecke mit einer Zeckenzange/-karte zu entfernen. Sollten wir uns nicht sicher sein, dass die Zecke vollständig entfernt ist, lassen wir dies von einem Arzt kontrollieren. Nachdem wir eine Zecke entfernt haben oder dieses von einem Arzt durchgeführt wurde, wird dieses täglich kontrolliert um ggf. Infektionen frühzeitig zu erkennen.
Bei warmem Wetter und Sonnenschein sehen wir es als sehr wichtig an, dass die Kinder mit einer Sonnencreme geschützt werden. Bei Kindern, die sich aufgrund ihres Alters noch nicht selbstständig eincremen können, helfen wir hierbei.
Leichte Erkältungssymptome werden auf unseren Freizeiten ggf. mit einem nicht verschreibungspflichtigen Medikament (Kautabletten, Halsbonbons etc. ) behandelt.
Kopf- und/oder Zahnschmerzen werden von uns nicht mit Schmerzmitteln behandelt, die nicht im Freizeitpass eingetragen wurden. Dies lassen wir ausschließlich von einem Arzt entscheiden.
Wir bemühen uns, nicht unnötig einen Arzt aufzusuchen, handeln jedoch nach der Devise: Lieber einmal zu viel, als zu wenig.
Im Zweifelsfall halten wir, wenn möglich mit den Erziehungsberechtigten Rücksprache.
Lebensmittel- und/oder Medikamentenunverträglichkeiten und/oderAllergien sind umseitig unbedingt einzutragen.
Einverständniserklärung für Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Fotos und teilweise Videos durch Mitarbeitende des Veranstalters und Teilnehmende der Veranstaltung gemacht.
Vereinzelt werden Fotos vom Veranstalter in seinen Publikationen abgedruckt und im Internet in Fotos und kurzen Videos verwendet.
Der Veranstalter stellt sorgsam ausgewählte Fotos der Freizeit allen Teilnehmenden digital zur Verfügung.
Wir wählen die Fotos und Videossorgfältig und gewissenhaft aus.
Mit der Unterschrift wird die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten
jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen der/die Teilnehmer(in) zu erkennen ist, erteilt.
Eine Verwendung ohne ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Dabei ist bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können,
ohne dass der Veranstalter darauf Einfluss hätte. Einer Veröffentlichung kann jederzeit wiedersprochen werden.
Der Veranstalter wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus den von ihm verantworteten Bereichen im Internet entfernen.
Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, SocialMedia-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit der Veranstalter die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat.
Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz wird hiermit ausdrücklich verzichtet.
Auf die Fotos oder Videos, die die Teilnehmenden machen, hat der Veranstalter keinen Einfluss; er ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote
auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.
Datenschutzerklärung (Auszug für Teilnehmer von Freizeiten und Veranstaltungen)
Die vollständige Datenschutzerklärung finden sie im Impressum unter www.cvjm-luebbecke.de
Die Verantwortung der Datenverarbeitung des CVJM Lübbecke e.V., Am Markt 23, 32312 Lübbecke, trägt der geschäftsführende Vorstand des CVJM Lübbecke e.V.
Die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung geschieht zum Zweck der Teilnahme ihres Kindes an der zugrundeliegende Freizeitmaßnahme oder Veranstaltung, sowie deren Planung und Nacharbeit. Zur Durchführung des genannten Zwecks werden Daten an verschiedene beteiligte Institutionen und Personen weiter gegeben. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nach Beendigung der Maßnahme für 3 Jahre in unserem System gespeichert bzw. sicher abgelegt und anschließend gelöscht. Davon ausgenommen sind Namen, Kontakt- und Strukturdaten, die für Werbezwecke unserer Jugendarbeit und geschichtliche
Aufzeichnungen archiviert werden, sowie ein ggf. erhobener Freizeitpass zur Wahrung übertragenen Rechte. Sie können eine ggf. schon erteilte Einwilligung jederzeit wiederufen und erhalten Auskunft über gespeicherte Daten und können diese berichtigen, sperren oder löschen lassen. Hierzu reicht eine formlose
E-Mail (siehe oben) aus. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.