WICHTIGE HINWEISE ZUM MITGLIEDSGEBUNDENEN MANDANTENGESCHÄFT
1. Grundprinzip und Abgrenzung
- Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft ist eine Alternative zum Leistungsverbund.
- Direkte Vertragsbeziehung: DATEV schließt Verträge direkt mit dem Mandanten, nur mit Zustimmung des Mitglieds (Mandanten).
- Der Mandant erhält Rechnungen direkt von DATEV und kann Produkte selbst bestellen oder kündigen.
2. Übertragung von Mandantendaten
- Wichtiger Hinweis: Die Übertragung von Mandantendaten an DATEV kann ausschließlich der Mandant selbst veranlassen.
- Der Mandant kann den steuerlichen Berater durch eine Vollmacht bevollmächtigen.
Vertragskündigung: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten möglich.
Vollmacht für vertragliche Erklärungen
👉 Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG (Dok.-Nr. 1080209)
- Der steuerliche Berater kann zur Vertretung in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV bevollmächtigt werden.
Damit kann der Steuerberater weiterhin im Namen des Mandanten:
- Verträge ändern
- Daten verarbeiten
✅ Empfehlung: Kanzlei sollte zwingend eine Vollmacht einholen, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben.
Bitte beachten Sie dass das Formular vom Mandanten ausgefüllt werden muss