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Anmeldung zur Externenprüfung im BA Übersetzen

Anmeldung zur Externenprüfung im BA Übersetzen

Diese Anmeldung gilt ausschließlich für die erste Prüfungsanmeldung und nicht für eine Wiederholungs- oder Teilprüfung. Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.
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    Um die Anmeldung absenden zu können, müssen Sie am Ende Ihre Unterlagen hochladen. Bitte bereiten Sie hierfür Ihr Zeugnis der Staatlichen Prüfung für Übersetzer, Ihr Schulabschlusszeugnis, Ihren CV und einen Scan Ihres Ausweises im PDF-Format vor.

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    Ihre Adresse bis zum Zeugnisversand
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    Bitte beachten Sie folgende Information, falls Sie angegeben haben, über keine (Fach-)Hochschulreife zu verfügen:

    Gemäß Art. 88 Abs. 5 BayHIG i. V. m. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 QualV kann Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet werden, wenn Sie die Staatliche Prüfung für Übersetzer:innen bzw. für Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen bestanden haben und ein sogenanntes hochschulzugangseröffnendes Beratungsgespräch an unserer Hochschule absolvieren.

    Mit unserer Anmeldebestätigung erhalten Sie Terminvorschläge für dieses Gespräch. Das Gespräch kann bei Bedarf auch online stattfinden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr von 100 € an.

    Noch ein kurzer Hinweis: Bitte achten Sie beim Hochladen Ihrer Unterlagen darauf, das Staatsprüfungszeugnis (mit Gesamtnote bzw. Gesamtnoten der Übersetzer- und ggf. Dolmetscherprüfung) zu übermitteln. Die Urkunde allein reicht nicht aus – wir benötigen die Gesamtnote(n) für die Ausstellung einer offiziellen Bescheinigung.

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    bei einer ersten Einschreibung an einer deutschen Hochschule, bitten wir um Upload der Exmatrikulationsbescheinigung.
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    Bitte laden Sie hier Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Ihr Zeugnis der Staatlichen Prüfung für Übersetzer, Ihren CV sowie einen Scan Ihres Personalausweis in PDF-Format hoch:
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    Vertrags- und Teilnahmebedingungen

    1. Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung (Anmeldebestätigung) durch die Internationale Hochschule SDI München gGmbH (nachfolgend Internationale Hochschule SDI München) in elektronischer oder in Textform zustande. Die Annahme wird mit ihrer Absendung wirksam.

    2. Teilnahmevoraussetzungen
    Mit der Anmeldung zur Externenprüfung erklärt der/die Prüfungskandidat/in, die in Art. 84 Abs. 5 Satz 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz festgelegten Qualifikationsvoraussetzungen zu erfüllen. Des Weiteren verpflichtet sich der/die Prüfungskandidat/in dazu, während der Vertragslaufzeit jegliche Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) der Hochschule an study@sdi-muenchen.de unverzüglich mitzuteilen.

    3. Vertragsdauer
    Der Vertrag wird für die gesamte Prüfungsdauer abgeschlossen.

    4. Datenschutz
    Die Internationale Hochschule SDI München verarbeitet personenbezogene Daten von Prüfungskandidaten/innen gem. Art. 13 und 14 DSGVO. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung zu Studium, Ausbildung und Kursteilnahme des SDI München (PDF, zum Download auf der Webseite des SDI unter „Datenschutz“). Der/Die Prüfungskandidat/in erklärt mit der Unterzeichnung dieser Anmeldung sein/ihr Einverständnis mit der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch die Hochschule für die Zwecke der Durchführung des Vertrages.

    5. Gebühren/Zahlungsbedingungen
    5.1 Die Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung. Sie bestehen aus der Anmeldegebühr und den Prüfungsgebühren für dieTheoretische Prüfung, Bachelor-Arbeit und Mündliche Prüfung.

    Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die Prüfungsgebühren für die Theoretische Prüfung und für die Bachelor-Arbeit sind nach Erhalt der Zulassung, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Termin der Theoretischen Prüfung (Erstanmeldung) fällig. Die Bezahlung der Anmeldegebühr und Prüfungsgebühren für die Theoretische Prüfung und für die Bachelor-Arbeit ist auch dann verpflichtend, wenn der Prüfungsantritt aus nicht von der Internationalen Hochschule SDI München zu vertretenden Gründen nicht möglich sein sollte.

    Die Gebühr für die Mündliche Prüfung ist mit Mitteilung des Prüfungstermins fällig, spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin der Mündlichen Prüfung. Die vollständige und rechtzeitige Bezahlung der Gebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto der Internationalen Hochschule SDI München.

    5.2 Mit Unterzeichnung des Vertrages werden die Gebühren als verbindlich anerkannt.

    5.3 Die/der Prüfungskandidat/in versichert, zur vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Gebühren in der Lage zu sein. Die Verpflichtung zur vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Gebühren besteht unabhängig von der Teilnahme an den Prüfungen. Nichtantritt, Aufgabe oder Unterbrechung der Externenprüfung berechtigen ebenso wenig zur Zahlungseinstellung wie die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums an einer anderen Einrichtung.

    5.4 Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Gebühren gelten für die Dauer eines Jahres. Die Internationale Hochschule SDI München ist berechtigt, eine Erhöhung der Kosten der Internationalen Hochschule SDI München durch gesetzlich/tariflich bedingte Gehaltserhöhungen, Erhöhung von Steuern und Sozialabgaben oder der Betriebskosten der Unterrichtsräume nach Ablauf eines Jahres angemessen auf die Gebühren umzulegen. Die Erhöhung ist dem/der Prüfungskandidat in Textform mitzuteilen.

    6. Rücktritt
    6.1 Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem erfolgreichen Abschluss oder endgültigen Nichtbestehen der Externenprüfung.

    6.2 Dem/der Prüfungskandidaten/in steht ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nur bei Vorliegen von Gründen zu, die die Fortsetzung der Externenprüfung objektiv dauerhaft unmöglich oder unzumutbar machen und nicht von dem/der Prüfungskandidaten/in zu vertreten sind. Die Gründe sind der Internationalen Hochschule SDI München ggf. durch Vorlage geeigneter Dokumente (z.B. fachärztliches Attest) nachzuweisen. Die Anmeldegebühr wird im Fall eines Rücktritts nach dieser Regelung nicht erstattet.

    Die Internationale Hochschule SDI München hat das Recht den/die Prüfungskandidat/in von der Prüfung auszuschließen; insbesondere bei Störungen des Lehrbetriebes, Verstoß gegen die Hausordnung oder bei Zahlungsverzug. Im Falle eines Ausschlusses von der Prüfung durch die Hochschule bleibt der/die Prüfungskandidat/in zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 

    Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

    7. Stornierung
    Die Internationale Hochschule SDI München behält sich vor, die Theoretische Prüfung aus wichtigen, nicht von ihr zu vertretenden Gründen abzusagen (höhere Gewalt usw.). Die Benachrichtigung der Prüfungskanditat/innen erfolgt in diesem Falle unverzüglich. Es wird ein Ersatztermin angeboten. Schadensansprüche seitens der Prüfungskanditat/innen sind, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeiter/innen der Internationalen Hochschule SDI München, ausgeschlossen.

    8. Nebenabreden
    Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

    9. Widerrufsbelehrung
    Widerrufsbelehrung gem. § 246a und b EGBGB für außerhalb der Räume der Internationalen Hochschule SDI München geschlossene Verträge (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträge (§ 312c BGB): Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Internationale Hochschule SDI München, Baierbrunner Straße 28, 81379 München, E-Mail: study@sdi-muenchen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben und für die Wirksamkeit des Widerrufs nicht erforderlich.

    Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Internationale Hochschule SDI München Ihnen alle Zahlungen, die die Hochschule von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei der Internationalen Hochschule SDI München eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hochschule dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Internationalen Hochschule SDI München einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

    – Ende der Widerrufsbelehrung –

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