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  • Beitragsermäßigung

  • Sie sind für eine Beitragsermäßigung berechtigt und möchten den Nachweis einreichen?

    Kein Problem, gerne prüfen wir die Berechtigung für eine Beitragsermäßigung. Eine Übersicht der Ermäßigungen finden Sie in der Beitrags- und Gebührenübersicht.

    • Der Nachweis wird von der Geschäftsstelle überprüft. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gewährt.
    • Eine schriftliche Kommunikaton erfolgt nur in dem Fall, dass der Nachweis nicht akzeptiert werden kann.
    • Die Vergünstigung ist ab Vorlage gültig, eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.

    Hinweise

    • Folgende Nachweise werden akzeptiert: Immatrikulationsbestätigung, Schüler-/ Studentenausweis, Nachweis Ausbildung/FSJ/BFD, Renten-/ Pensionsbescheinigung, Versehrtenausweis
    • Ihre Mitgliedsnummer finden Sie im Begrüßungsschreiben, dem Mitgliedsausweis oder im Verwendungszweck der Lastschrift auf dem Kontoauszug.
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  • Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein.

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