Sie sind für eine Beitragsermäßigung berechtigt und möchten den Nachweis einreichen?
Kein Problem, gerne prüfen wir die Berechtigung für eine Beitragsermäßigung. Eine Übersicht der Ermäßigungen finden Sie in der Beitrags- und Gebührenübersicht.
- Der Nachweis wird von der Geschäftsstelle überprüft. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gewährt.
- Eine schriftliche Kommunikaton erfolgt nur in dem Fall, dass der Nachweis nicht akzeptiert werden kann.
- Die Vergünstigung ist ab Vorlage gültig, eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.
Hinweise
- Folgende Nachweise werden akzeptiert: Immatrikulationsbestätigung, Schüler-/ Studentenausweis, Nachweis Ausbildung/FSJ/BFD, Renten-/ Pensionsbescheinigung, Versehrtenausweis
- Ihre Mitgliedsnummer finden Sie im Begrüßungsschreiben, dem Mitgliedsausweis oder im Verwendungszweck der Lastschrift auf dem Kontoauszug.