Hinweis zur Pflicht eines Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946-6
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist verpflichtend, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- es handelt sich um einen Neubau,
- bei einer Sanierung werden mehr als ein Drittel der vorhandenen Fensterfläche ersetzt,
- mehr als ein Drittel der Dachfläche wird saniert oder ersetzt,
- eine Lüftungsanlage wird neu eingebaut, ausgetauscht oder wesentlich verändert.
Auch wenn bereits eine Lüftungsanlage vorhanden ist, muss ein Lüftungskonzept vorliegen oder nachträglich erstellt werden – unabhängig davon, ob eine Heizlastberechnung durchgeführt wird.
Das Konzept dient dem Nachweis eines ausreichenden Feuchteschutzes und stellt sicher, dass der Mindestluftwechsel dauerhaft gewährleistet ist. Die Verantwortung zur Erstellung liegt beim Bauherrn.
Wichtiger Hinweis für die Heizlastberechnung:
Sofern eine mechanische Lüftungsanlage vorhanden ist oder geplant wird, hat dies direkten Einfluss auf die Heizlastberechnung. Ohne ein vollständiges Lüftungskonzept (inkl. der festgelegten Volumenströme) kann keine normgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.