Kleingedrucktes
Es gelten die zum Angebot dazugehörigen Internet- und Telefon AGB’s der Fiberstream 87 AG. Die Mindestvertragsdauer dieses Vertrages dauert ein (1) Jahr oder einen (1) Monat ab Aufschaltung der Dienstleistung. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden dem Kunden CHF 300.- zusätzlich in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden. Beim Abschluss eines Jahresabonnements verlängert sich dieses automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags schriftlich eingereicht werden. Ein Upgrade kann jeweils kostenlos auf Anfang Monat vorgenommen werden. Die Mindestvertragslaufzeit wird um die entsprechende Anzahl Monate verlängert. Ein Downgrade kann kostenlos frühestens auf Ende der Mindestvertragsdauer vorgenommen werden.
Das Jahresabonnement wird im Voraus verrechnet und das Monatsabonnement wird nach vollendetem Monat abgerechnet. fiberstream leistet keine Gewähr für die durchgehende Verfügbarkeit der einzelnen Service-Elemente. Lücken in der Mobilfunkversorgung können auch in gut versorgten Gebieten und insbesondere in Gebäuden auftreten. Eine bestehende Mobilfunkversorgung an einem bestimmten Ort kann sich aufgrund von technischen, rechtlichen oder anderen Gründen verschlechtern oder ganz entfallen. Es besteht keine Zusicherung in Bezug auf Bandbreiten oder Übertragungsgeschwindigkeiten für den Datenverkehr über das Mobilfunknetz. Die von fiberstream angegebenen Bandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeiten sind bestmögliche Leistungen und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite oder Übertragungsgeschwindigkeit hängt unter anderem von der Mobilfunknetzabdeckung, dem Standort, der Netzauslastung, der Netzqualität, dem Netzausbau, dem verwendeten Endgerät und von weiteren Faktoren ab und kann tiefer sein als die angegebenen Maximaldaten. Der unterbruchsfreie Übergang zwischen verschiedenen Technologien kann nicht gewährleistet werden. fiberstream bzw. der Netzbetreiber sind berechtigt, ältere Technologien und Standards nach entsprechender vorgängiger Information einzustellen. Entsprechend besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Technologie oder einen bestimmten Standard. Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil ist für den Einsatz in zugelassenen Endgeräten (z.B. Smartphones oder Tablets) für den privaten und/oder geschäftlichen Gebrauch sowie für den Einsatz in Internet-der-Dinge (IoT)-Endgeräten bestimmt. WLAN ist nicht Teil des Service. Stellt fiberstream fest, dass ein Basic Abonnement den üblichen privaten Gebrauch überschreitet, behält sich fiberstream vor, die Dienstleistung jederzeit einzustellen oder andere Massnahmen zu ergreifen. Wenn der Kunde über seinen Anschluss Dienstleistungen und Waren bestellt, welche über kostenpflichtige Nummern angeboten werden, kann fiberstream die Beiträge auf der Rechnung belasten.
Der Kunde anerkennt, dass er die Dienstleistungen nur beziehen kann, wenn er die technischen Voraussetzungen erfüllt. Allenfalls von fiberstream, dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsgeräte, werden dem Kunden leihweise während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum von fiberstream. Bei Nichtrückgabe der ausgeliehenen Zugangsgeräte nach Ablauf des Vertragsverhältnisses werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist einverstanden, wichtige Mitteilungen, wie Informationen über Dienstleistungen der fiberstream per E-Mail zu erhalten oder diese auf der Website herunterzuladen. Mit der Unterschrift dieses Vertrages erklärt sich der Kunde mit den AGB’s und Sonderbestimmungen einverstanden, sowie bestätigt, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
Die aktuellen AGB’s sind unter www.fiberstream.ch einsehbar.
Alle Preise sind inkl. 8.1 % MwSt. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.