Hintergrundinformation:
Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EstG stellt Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter jährlich bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei.
Wenn du ausschließlich im TSV 1909 Gersthofen e.V. eine Vergütung erhältst, dann trage hier 3.000 Euro ein. Erhältst du Vergütungen dieser Art auch in anderen Vereinen, dann darf die Summe aller Vergütungen 3.000 Euro nicht überschreiten. Passe dann den Betrag unten entsprechend an.
So läuft der Prozess:
- Freibetrag für Übungsleiterpauschal festlegen (dieses Formular)
- Du erhältst sofort nach Absenden des Formulars eine Besätigung. Die Geschäftsstelle passt den Wert nach deinen Wünschen an.