Politisch exponierte Personen
(§1 Abs. 12 GwG)
Gehören Sie selbst, Angehörige/r oder nahestehende Person zu einer der im Gesetz genannten Gruppe: Minister, Staatssekretäre, Parlamentsabgeordnete und Mitglieder von Gesetzgebungsorganen, Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien oder hoher Gerichte etc. (vgl. §1 Abs. 12 Geldwäschegesetz).