Die Erwerberin oder der Erwerber bestätigt durch die Unterzeichnung dieses Protokolls, dass 96,5 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig sind. Sofern die Kaufpreisbeträge auf dem Notaranderkonto verwahrt werden, wird die Notarin oder der Notar angewiesen, die Auszahlung des entsprechenden Kaufpreisteilbetrages an die Verkäuferin oder den Verkäufer vorzunehmen.