•  Übergabeprotokoll

  • Prefill
     
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  • Bauträger
  • Erwerber
  • Format: 0049.0000000000.
  • Angaben zum Objekt

  • 1. Im Einvernehmen mit dem Erwerber findet die Abnahme der Eigentumswohnung (Sondereigentum) heute statt. Die nach dem notariellen Kaufvertrag mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen und -pflichten des Erwerbers treten dementsprechend ab dem heutigen Tage ein. Es wird die Abnahme des Sonder-/Teileigentums durchgeführt. Die Leistungen und Lieferungen sind im Wesentlichen vertragsgemäß und vollständig erbracht. Der Erwerber behält sichmögliche Ansprüche wegen der unter 2.2 aufgeführten Beanstandungen/ Restleistungen vor.

    Der Bauträger/Verkäufer wird die unter 2.2 aufgeführten Punkte unverzüglich prüfen und diesbezügliche Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten unverzüglich veranlassen.

  •  . .
  • Soweit Mangelbeseitigungsarbeiten bis dahin noch nicht abgeschlossen sind, benennt der Bauträger/Verkäufer dem Erwerber den voraussichtlichen Ausführungs-/Fertigstellungstermin. Allein mit der Aufnahme einer Beanstandung unter 2.2 dieser Niederschrift ist noch keine rechtliche Bewertung seitens des Bauträgers/Verkäufers verbunden. Die Gewährleistungsfrist zwischen Bauträger/Verkäufer und Erwerber beginnt hinsichtlich der abgenommenen Leistungen mit dem heutigen Tage. Besitz, Nutzen und Lasten bezüglich der abgenommenen Leistungen gehen mit Unterzeichnung dieses Protokolls auf den Erwerber über.

  •  . .
  •  - -
  • Protokoll Niederschrift:

  • Protokoll Niederschrift:

  • Kontakt zur Mängelbeseitigung für die Bauleitung

  • Nachfolgende Unterlagen werden dem Eigentümer übergeben:

  • Die Übergabe der Wohnung erfolgt bei nachfolgenden Anfangs-Zählerständen:

  • Die Erwerberin oder der Erwerber bestätigt, dass sie oder er mit der Abnahme der Wohnung in den mit Vattenfall ggf. bereits bestehenden Stromversorgungsvertrag für die Wohnung eintritt.

  • Die Erwerberin oder der Erwerber bestätigt durch die Unterzeichnung dieses Protokolls, dass 96,5 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig sind. Sofern die Kaufpreisbeträge auf dem Notaranderkonto verwahrt werden, wird die Notarin oder der Notar angewiesen, die Auszahlung des entsprechenden Kaufpreisteilbetrages an die Verkäuferin oder den Verkäufer vorzunehmen.

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