Versand digitale Bescheide Logo
  • Vereinbarung Empfang digitaler Bescheide

     
  • Hintergrund:
    Die Finanzverwaltung stellt Ihr Verfahren zur Bereitstellung von Bescheiden um.

    Mit dem Verfahren Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) werden Steuerbescheide elektronisch bekanntgegeben und Dokumente z. B. sonstige Schreiben elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

    Die elektronische Bekanntgabe eines Bescheids ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid. Die Bescheide/Dokumente werden im PDF-Format bereitgestellt und anschließend durch uns per Mail versendet.

    Damit es hier zu keiner falschen Adressierung kommt, bestätigen Sie uns bitte die E-Mail-Adresse für den digitalen Empfang der Dokumente. 

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    Für den digitalen Versand der Bescheide und sonstigen Schriftstücke bitte folgende E-Mail-Adresse verwenden: 

  • Der Empfang über die zuvor genannte/n E-Mail-Adresse/n wird sichergestellt.

     

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