• Anmeldung IPSC Schnupperschießen

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  • AGBs

    Termin: gem. Auswahl

    Beginn: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (Abbau und Aufräumen der Stages durch alle Teilnehmer)

    Ort: Schießstand Zeulenroda, Obere Haardt 10, 07937 Zeulenroda· Teilnehmerzahl: mind 10 max. 20 Personen (wird die mind. Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor dem Termin nicht erreicht behalten wir uns vor den Termin abzusagen, gezahlte Startgelder werden erstattet).

    Voraussetzungen: Sportschütze, Waffe und Holster wünschenswert, aber keine Bedienung,

    Ablauf: ca.60 – 90 Minuten Theorie, Praxis findet in einer Gruppe/ Squad mit max. 10 Schützen statt.

    Munition: 200 Patronen 

    Sollte keine Waffe und kein Holster vorhanden sein, bitten wir Sie, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies gilt ebenfalls für die Munition.

    Weiteres: Gehörschutz und Schutzbrille werden benötigt.

    Kosten: 80€ pro Person (exklusive Munition und Leihwaffe) Sollte eine eigene Waffe vorhanden sein sollten 200Patronen mitgeführt werden, Schutzbrille und Holster.

    Sollte keine Waffe und Holster vorhanden sein bitte vorher mit uns Verbindung aufnehmen, dies gilt auch für Munition.

    Die Bezahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zuleisten. Das Startgeld gilt als Reuegeld und wird im Falle einer Nichtteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, nicht erstattet.

    Sparkasse Mittelthüringen KTO Inh.: Kassenwart, Daniel Krause, SSG Zur Mühlburg e.V.

    IBAN DE 63 8205 1000 0163 0965 46 

    BIC H E L A D E F 1 W E M

    Verwendungszweck: IPSC, Vor- und Nachname des Teilnehmers.

  • Haftungsfreistellung und Verzichtserklärung zur Teilnahme am IPSC Schnupperschießen 

    1. Die Teilnahme am IPSC-Schnupperschießen erfolgt auf eigenes Risiko.
    2. Das Betreten des Schießstandes ist nur mit eingelegten oder aufgesetztem Gehörschutz/ Brille erlaubt.
    3. Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und/oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
    4. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge des Gästeschießen erleiden.
    5. Der Haftungsausschluss bzw. die –begrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können.
    6. Bei Verstößen gegen die Sicherheit/ missachten von Anweisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen erfolgt der Ausschluss vom Schießen eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht.
    7. Film- und Fotoaufnahmen vom Schießen dürfen nicht veröffentlicht werden.
    8. Ich bin mit der Speicherung/ Verarbeitung meiner Daten zum Zwecke der Nachweisführung bis 2 Jahre nach Ende der Veranstaltung einverstanden.

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