Der oben angegebene Teilnehmer legte eine Verordnung über Rehabilitationssport in Herzgruppen (Formular 56) vor.
Es erfolgte eine Information zum Angebot des Trägers / Vereins als Leistungserbringer der Rehabilitationsmaßnahme Sport in Herzgruppen.
Dabei wurden folgende Punkte angesprochen:
• Tag, Zeit und Ort des Angebotes
• Dauer der Übungsveranstaltung (mind. 60 Minuten)
• Größe der Gruppe (max. 2o Teiln. je Übungsleiter / - in)
• Inhalte des Rehabilitationssports (sportlich ausgerichtete Spiele in der Gruppe,
Übungen in der Gruppe, Entspannungsübungen in der Gruppe und ggfs. Durchführ-
ung gesundheitsbildender Maßnahmen in der Gruppe)
• Ständige Präsenz Herzgruppenarzt; lizenzierte Übungsleiter ( Herzgruppenleiter
der DGPR oder B- Lizenz Sport in Herzgruppen.
• Vorhaltung Notfall- Equipment.
• Eine Unfallversicherung ist vom o.g. Verein abgeschlossen
Zur Mitgliedschaft im Verein und Zuzahlungen wurden folgende Informationen weitergegeben:
• Die Rehabilitationsträger begrüßen eine Mitgliedschaft im o.g. Verein auf freiwilliger
Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern
und nachhaltig zu sichern.
• Eine Mitgliedschaft ist jedoch für die Teilnahme am Rehabilitationssport für die Dauer
der zu Lasten eines Rehabilitationsträgers ausgestellten Verordnung nicht verpflichtend.
• Es ist nicht zulässig, für die Teilnahme am Rehasport Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen,
Vorauszahlungen etc. zu fordern.
• Wenn die Mitgliedschaft freiwillig eingegangen wird, können folgende zusätzliche
Leistungen des o.g. Vereins in Anspruch genommen werden:
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