Gemäß § 10b Abs. 1 (EEG 2023) ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet seine Anlage mit einer technischen Einrichtung auszustatten, über welche der Direktvermarkter jederzeit in der Lage ist, die Ist-Einspeisung zu erfassen und zu steuern. Der Projektierer / Vermittler erklärt sich zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an einen der im späteren Prozess auswählbaren Fernsteuerbarkeitspartner bereit, welcher die Anbindung und Fernsteuerbarkeit der Anlage mit dem Anlagenbetreiber abstimmt und ggf. herstellt.
Hinweis: Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die ¼ stündliche Messung und Bilanzierung der Einspeisemenge (RLM-Zähler)