• Bitte geben Sie die grundlegenden Anlagendaten zur Angebotsberechnung vollständig ein.

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  • Technische Voraussetzungen

  • 1. Intelligentes Messsystem

    Anlagen unter 100 kWp benötigen einen geeigneten Zähler, um in die Direktvermarktung zu gelangen. Nach aktueller Regulatorik wird nur noch mit sogenannten intelligenten Messsystemen (iMSys) als Zähler in die Direktvermarktung gegangen.

  • Ohne intelligentes Messsystem können wir Ihnen leider keinen Direktvermarkter vermitteln.

    Sobald dieses installiert wurde, freuen wir uns, Sie bei der Vermittlung an einen Direktvermarkter zu unterstützen.

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  • Für Anlagen größer 25 kWp: Nach Abschluss eines Direktvermarktungsvertrages erhalten Sie vom Direktvermarkter Informationen zum Einbau der DV-Schnittstelle.
    Neben dem intelligenten Messsystem benötigen Sie auch eine Lösung zur Fernsteuerbarkeit. Erst wenn diese vorhanden ist, können Sie in die Direktvermarktung aufgenommen werden.

  • Kein Problem! Nach Vertragsabschluss mit einem Direktvermarkter informieren Sie ihn bitte, sobald Ihr intelligentes Messsystem verbaut wurde. Sie erhalten dann Informationen und Hilfestellungen zum Einbau der DV-Schnittstelle.
    Erst wenn der Einbau des iMSys bestätigt und die Fernsteuerbarkeit hergestellt ist, können Sie in die Direktvermarktung aufgenommen werden.

  • 2. Fernsteuerbarkeit

    Für die Direktvermarktung Ihrer Anlage (größer als 25 kWp) benötigen Sie aktuell zusätzlich eine Schnittstelle, die die Fernsteuerbarkeit gewährleistet. Bitte kontaktieren Sie Ihren Elektriker oder PV-Installateur für die Installation der Schnittstelle.

    Der Direktvermarkter unterstützen folgende DV-Schnittstellen:

    • Solar-Log
    • SMA (Cluster Controller und Data Manager)
    • Modocorrente
    • SolarMax
    • MeteoControl (Blue'log und Web'log)
    • Solandeo
    • Vestas
    • Ampere.cloud
    • PlexLog
  • Bitte geben Sie die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers (Vertragspartners) ein.

  • Bitte legen Sie die Vertragslaufzeit und den gewünschten Direktvermarktungsstart fest.

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  • Ausfallvergütung ist nur für Anlagen möglich, welche bereits Energie eingespeist haben und somit nicht für Anlagen, welcher derzeit neu gebaut werden (Neubauanlagen). Bei Auswahl der falschen Vermarktungsform besteht die Gefahr einer Ablehnung durch den Verteilnetzbetreiber.

  • Sie befinden sich mit ihrer Anlage in der EEG-Einspeisevergütung (klassisch), wenn sie als Anlagenbetreiber ihren Strom bislang an den Verteilnetzbetreiber verkaufen und dafür eine fixe EEG-Vergütung ausgezahlt bekommen.

  • Sie befinden sich mit ihrer Anlage in der geförderten Direktvermarktung (mit Marktprämie), wenn sie als Anlagenbetreiber ihren Strom bereits an einen (anderen) Direktvermarkter verkaufen (Direktvermarkterwechsel). In dieser Konstellation erhalten Sie vom Direktvermarkter den Marktwert und vom VNB die Marktprämie ausbezahlt.

  • In der sonstigen Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber keine EEG-Förderung. Dazu gehören Anlagen auf nicht-förderfähigen Flächen (z. B. landwirtschaftlich benachteiligte Flächen), Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen oder die Ausschreibungsmengen überschreiten, sowie Anlagen, deren EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft (Post-EEG).

  • Hinweis: Unter Umständen wird der Verteilnetzbetreiber den Direktvermarktungsstart auf den Tag der erstmaligen Netzeinspeisung rückdatieren, er muss dies aber nicht tun. Der Direktvermarkter hat darauf keinen Einfluss

  • Gewünschter Direktvermarktungsstart
    Der Direktvermarkter kann die Analge frühestens zum Monatsersten des übernächsten Monats beim Verteilnetzbetreiber anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit einer Bearbeitungszeit von 5 Werktagen (Montag-Freitag) zusätzlich zur gesetzlichen Frist.

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  • Angebot anfordern

    Unser Vermittlungsdienst an potenzielle Direktvermarkter ist für Sie vollkommen kostenlos.
  • Bitte prüfen Sie die Zusammenfassung Ihrer Daten auf Richtigkeit, da diese anschließend in ein Angebot überführt werden. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Fernsteuerbarkeit.

  • Gemäß § 10b Abs. 1 (EEG 2023) ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet seine Anlage mit einer technischen Einrichtung auszustatten, über welche der Direktvermarkter jederzeit in der Lage ist, die Ist-Einspeisung zu erfassen und zu steuern. Der Projektierer / Vermittler erklärt sich zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an einen der im späteren Prozess auswählbaren Fernsteuerbarkeitspartner bereit, welcher die Anbindung und Fernsteuerbarkeit der Anlage mit dem Anlagenbetreiber abstimmt und ggf. herstellt.

    Hinweis: Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die ¼ stündliche Messung und Bilanzierung der Einspeisemenge (RLM-Zähler)

  • Hier finden Sie die Datenschutzrichtlinie und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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