Konzept zum Kindeswohl
Das Integrations- und Bildungszentrum achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Alle Mitarbeiter/-innen die mit uns arbeiten haben ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Das Sekretariat bestätigt die bestätigt die Tätigkeit der Mitarbeiter/-innen, damit der Antrag auf Austellung eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgen kann.
Das Integrations- und Bildungszentrum informiert seine Mitarbeiter über Schulungen zum Kindeswohl:
z.B. von der
Kindertagesstätte Miniapolis
ThyssenKrupp Allee 11, 45143 Essen
Frau Claudia Grunwald (Leitung)
Telefon: 0201 8925810
miniapolis@drk-nordrhein.de
und verpflichtet die Mitarbeiter/-innen solche zu absolvieren.
1. Verfahren zum UMGANG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Der KINDERSCHUTZBEAUFTRAGTE/R ist:
Herr Anders (Geschäftsführer und Direktor)
Zu seinen Aufgaben gehören:
• Potentieller Ansprechpartner außerhalb der Bildungseinrichtung kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind
• Er ist Gesprächspartner, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Mitarbeiter/-innen den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
• Er ist dabei sachlich und vertraulich und agiert als sensibler Gesprächspartner
• Er entscheidet, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zur Kita Miniapolis oder das Jugendamt Essen)
• Er weiß, dass der Blick von außen bei diesen Themen hilfreich sein kann und dass professionelle Unterstützung helfen kann beim Umgang mit der eigenen persönlichen Betroffenheit.
• Teilnahme an örtlichen Netzwerken
• Organisation einer Internen Fortbildung
Das Integrations- und Bildungszentrum verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
2. Das Integrations- und Bildungszentrum verpflichtet sich zu folgenden REGELN hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen – hierzu ein paar Beispiele:
• Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen ist nicht erlaubt.
• Die Umgangsformen in der Bildungseinrichtung sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
Die Geschäftsführung nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös.
Notwendige Interventionen und Maßregelungen wer den konsequent umgesetzt.
3. FORMEN VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Siehe Anlage im Lehrerzimmer (Infowand)
4.VERFAHREN BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Kindeswohlgefähr dung erkennen und handeln
•Bei Erkennen oder Vermuten von Kindeswohlgefährdung Ruhe bewahren, Verdächtige Person nicht ohne Absprache mit der Geschäftsführung mit dem Verdacht konfrontieren, Informationen nicht unnötig streuen, Vertrauensperson (Kinderschutzbeauftragter) aufsuchen.
Gewichtete Anzeichen melden
•Die beobachtende Person hat bei gewichteten Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung - intern sowie -extern - den Kindeswohlbeauftragten zu informieren
•Der Kindeswohlbeauftragte hat den gesamten Fall schriftlich festzuhalten.
Bewertung der Situation
•Der Kindeswohlbeauftragte bewertet, ob es sich um konkrete Angaben oder Beobachtungen zu Übergriffen im Sinne von unmittelbar erlebten und belegbarem Wissen bzw. Mitteilungen durch Dritte handelt oder um unkonkrete Angaben bzw. Beobachtungen zu Übergriffen, die lediglich einen Verdacht darstellen.
•Der Kindeswohlbeauftragte hat zudem zu bewerten, ob ein sofortiger Schutz des Kindes notwendig ist oder nicht.
Beratungsstelle miteinbeziehen
•Kindeswohlbeauftragter und meldende Personen suchen Gespräch mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft und nehmen gemeinsam eine Einschätzung vor und planen weitere Handlungsschritte.
•Im Falle einer Negativeinschätzung wird der Untersuchungs- und Kommunikationsvorgang abgeschlossen
5. Verhaltensregeln zum Kindeswohl
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.
1. Kein Einzelunterricht/Einzelbetreuung ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei geplanten Einzelunterricht/Einzelbetreuung wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein/e Mitarbeiter/-in Einzelunterricht/Einzelbetreuung für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
2. Keine Privatgeschenke an Kinder
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privat bereich der betreuenden Personen.
4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern
Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
5. Keine Geheimnisse mit Kindern
Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per EMail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können öffentlich gemacht werden.
6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müs sen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
7. Transparenz im Handeln
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weite ren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
8. Zugang zu den Kinderbetreuungsräumen
Eltern haben das berechtigte Anliegen, dass die Zugangskontrolle zu den Kinderbetreuungsräumen ausschließlich über die Klingel erfolgt. Diese Einrichtungen sind so konzipiert, dass sie nur von innen zu betreten sind, während ein Zugang von außen nicht möglich ist. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Kinder, sondern auch die Einhaltung der gegebenen Zugangsregulierungen.
9. Begleitung der Kinder während des Toilettengangs
Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass alle Kinder aus Der kinderbeteuung während ihres Toilettengangs immer von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Insbesondere in Situationen, in denen Kinder Windeln tragen, ist eine angemessene Betreuung unerlässlich. Sollte ein Windelwechsel notwendig sein, erfolgt umgehend eine Benachrichtigung der Eltern aus dem Unterricht. Es ist hervorzuheben, dass der Windelwechsel ausschließlich von den Eltern oder autorisierten Erziehungsberechtigten durchgeführt werden darf. Diese Regelung dient nicht nur dem Wohl der Kinder, sondern auch der Wahrung der elterlichen Verantwortung!
Verhaltenskodex zum Kindeswohl
für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Integrations- und Bildungszentrum
Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin im Integrations- und Bildungszentrum habe ich auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.
1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
2. Kinder- und Jugendarbeit im Integrations- und Bildungszentrum lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde. Ebenso achte ich die Persönlich keitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) jedes Einzelnen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen ein.
3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.
4. Ich achte auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und toleriere Mobbing nicht (Verbreitung von Gerüchten, Drohungen, Beschimpfungen).
5. Ich verpflichte mich, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren (Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen.
6. In vielen Sport- und Spielarten spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Dabei lasse ich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nicht außer Acht.
7. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.
8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Geschäftsführung. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und habe die Verhaltensregeln auf der Rückseite zur Kenntnis genommen.