Hiermit erklärt der Anlieferer, dass alle auf den Markt verbrachten Tiere gesund und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Viehverkehrsverordnung) gekennzeichnet und die entsprechenden Papiere (Equidenpass) vorliegen.
Es gelten die Bestimmungen des „Bescheid des Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherzeit (LAVES) gem. § 4 Viehverkehrsverordnung“ und der „Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz des Landkreises Emsland“ für den Rheder Markt am 22.09.2025. Diese sind unter www.rhedermarkt.de veröffentlicht und liegen in der Meldestelle aus.
Besondere Hinweise: Es dürfen nur Tiere angeboten werden, die sich in einem guten Allgemeinzustand (Ernährungs- und Pflegezustand) befinden. Die entsprechende Futterversorgung vor Ort ist sicherzustellen. Ebenfalls muss den Tieren ständig Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen.