§ 1 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten sorgfältig zu behandeln und nach der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen. Dazu gehört insbesondere:
- Alle Tische und Fensterbänke feucht abzuwischen
- Den Boden vollständig zu fegen und feucht zu wischen (auch unter Möbeln)
- Stühle und Möbel wieder an ihren Ursprungsplatz zurückzustellen
- Die WC-Anlagen wie folgt zu reinigen:
• WC-Sitze, Spülknöpfe, Waschbecken, Spiegel, Armaturen feucht reinigen
• Böden in den Sanitärräumen kehren und feucht wischen
• Müll entfernen und mitnehmen
- Räume gut lüften
2. Der gesamte anfallende Müll ist vom Mieter vollständig mitzunehmen. Eine Entsorgung auf dem Schulgelände oder in IBZ-eigenen Tonnen ist nicht erlaubt.
3. Rauchverbot: Auf dem gesamten Schulgelände (auch auf Lehrerparkplätzen) besteht absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß wird die komplette Kaution einbehalten.
4. Auf den Lehrerparkplätzen dürfen maximal 7 Fahrzeuge abgestellt werden. Die Zufahrt zur Feuerwehrzufahrt muss ausnahmslos freigehalten werden. Ein Verstoß kann zur sofortigen Abschleppung auf Kosten des Mieters führen.
5. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursachten Schäden.
§ 2 Rückgabe und Abnahme
1. Die gemieteten Räume sind spätestens bis siehe oben vollständig geräumt, gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Die Veranstaltung muss spätestens – wie oben in § 2 geregelt – beendet sein, die Reinigung und Übergabe spätestens – wie dort angegeben – abgeschlossen sein.
2. Die ordnungsgemäße Übergabe umfasst:
- Feuchtes Abwischen aller Tische und Fensterbänke
- Fegen und feuchtes Wischen aller Böden
- Rückstellung von Mobiliar an den Ursprungsort
- Reinigung der Toiletten wie in § 4 beschrieben
- Entfernung und Mitnahme aller Abfälle
- Lüften aller Räume
- Vollständige Rückgabe aller überlassenen Gegenstände
3. Die Übergabe wird durch eine beauftragte Person des IBZ kontrolliert und dokumentiert.
4. Werden Mängel festgestellt oder ist die Reinigung unzureichend, behält sich der Vermieter vor, die Kaution ganz einzubehalten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Sonstige Vereinbarungen
1. Weitere Leistungen (z. B. Dekoration, technische Unterstützung, Aufbauhilfe) können nach Absprache gegen Aufpreis vereinbart werden.
2. Eigenes Umstellen von Mobiliar ist erlaubt, sofern die ursprüngliche Anordnung wiederhergestellt wird.
3. Für Auf- und Umbauten durch das IBZ-Team fällt eine Pauschale von 195 € an.
4. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Rücktritt und Stornierung
1. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Mieter ist ausgeschlossen.
2. Bei Nichtinanspruchnahme erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beträge.
3. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt am 25. und 30. des Folgemonats. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass alle Punkte im Vertrag ordnungsgemäß eingehalten werden und dass ich den Vertrag vollständig gelesen habe und ihm zustimme.
Gerichtsstand: Essen
Geltendes Recht: Bundesrepublik Deutschland