VABB Spectrum Verpflichtungserklärung
Verein für Arbeit, Beratung & Bildung
Ennser Strasse 41 4407 Steyr-Gleink
Tel.: 07252 43 1 49 oder 0676/846641213
e-mail: office@vabb.at oder jakob.auboeck@vabb.at
Hiermit verpflichte ich mich zur Einhaltung der folgenden betriebsinternen Regelungen und Vorschriften:
1. Grundsatz
Grundsätzlich soll jede/r seine/n Nächste/n in seiner Persönlichkeit achten und dementsprechend um einen guten Umgangston und gegenseitiges Entgegenkommen bemüht sein. Durch gegenseitige Information, Beratung und Hilfestellung, sowie engagiertes Mitarbeiten im täglichen Arbeits- und Lernprozess und im zwischenmenschlichen Bereich sollen die Ziele des Einzelnen und der Gesamtheit besser und effizienter erreicht werden. Der Führungs-, Unterweisungs- und Betreuungsstil, der diesen Grundsätzen zugrunde liegt, beruht auf einer kooperativen Verhaltensweise. Entsprechend sind die Teilnehmer/innen zu einem kooperativen, sich gegenseitig respektierenden zwischenmenschlichen Umgang aufgefordert und verpflichtet.
2. Pflichten der Teilnehmer/innen
Der/die Teilnehmer/in hat
- sich zu bemühen, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem durch den Erwerb von praktischen Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung und durch Outplacement zu erreichen,
- die ihm/ihr im Rahmen der Tätigkeit übertragenen Aufgaben sind ordnungsgemäß zu erfüllen,
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren,
- mit dem ihm/ihr anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam und sparsam umzugehen und
- im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Verhinderung den Vertreter des VABB-Betriebes ohne Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen,
- verbindlich mit dem Leiter am Aufbau seiner/ihrer sozialen Kompetenz zu arbeiten (zB: Schuldenregulierung, Konfliktverhalten, etc.).
3.Aufgabenerfüllung
- Alle Bereiche im Rahmen der Tätigkeit fallen unter den Begriff Arbeitszeit (Arbeit auf Baustellen, sozialpädagogische Unterstützung, Arbeitsreflexion, Gruppenarbeit, Exkursionen und erlebnispädagogische Aktivitäten).
- Den Anordnungen der Vorgesetzten ist Folge zu leisten.
- Projekttilnehmer/Innen/innen haben alle definierten Aufgaben wahrzunehmen und zu erledigen. Zum Wesen des Aufgabengebietes gehören auch Aufräum-, Reinigungs- und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten der benutzten
Infrastruktur, sowie Einzelaufträge, die zum reibungslosen Betrieb notwendig sind. Die Beauftragten haben für ihre Aufgabenerfüllung verantwortlich einzustehen.
Alle Maschinen, Geräte sowie die vorhanden Infrastruktur sind als Eigentum des Vereins VABB zu achten. Entsprechend besteht die Pflicht zum sorgsamen, sparsamen bzw. zweckmäßigen Umgang bzw. Einsatz damit (Maschinen und Geräte, Werkzeug, Arbeitskleidung, Schulungsmaterialien, etc.). Für mutwillige und absichtliche Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten und jeglicher Diebstahl wird ausnahmslos zu Anzeige gebracht.
4. Arbeitszeit/Arbeitszeiteinhaltung: (im KPZ:24 Wochenstunden)
Arbeitszeit ist folgende definierte Zeit:
MO/DI 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
MI (Bau) 06:45 Uhr – 16:15 Uhr
MI/DO (Wäscherei) 07:00 Uhr – 12:00 Uhr - ohne Pause !!!
Zusätzlich Einzelcoaching nach individueller Vereinbarung
Jede unentschuldigte Abweichung gilt als Nichteinhaltung der Arbeitszeit und hat zur Folge, dass für diesen Tag die DLU gestrichen wird.
Jedes Zuspätkommen am Morgen und jede eigenmächtige Pausenverlängerung gilt als Nichteinhaltung der Arbeitszeit.
Wiederholtes Zuspätkommen kann zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses führen.
Die Mittagspause beträgt eine halbe Stunde und findet üblicherweise von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr statt.
Die arbeitsfreien Tage sind die gesetzlichen Feiertage, Samstag und Sonntag.
5. Dienstverhinderung
Der/die Teilnehmer/in sind verpflichtet, die Arbeitszeit einzuhalten und jede Dienstverhinderung dem Bereichsleiter/In unverzüglich zu melden.
- Krankheit – folgendes ist zu tun:
a) Der Bereichsleiter/In muss zu Arbeitsbeginn telefonisch informiert werden (spätestens bis 7.00 Uhr), dass man krank ist und einen Arzt aufsuchen muss.
b) Nach dem erfolgten Arztbesuch ist unverzüglich eine Meldung am selben Tag über die voraussichtliche Dauer der Krankheit telefonisch/persönlich oder durch Dritte übermitteln zu lassen und die Krankmeldung unverzüglich zu bringen.
c) Fehltage ohne ärztliche Bestätigung/Krankmeldung gelten als unentschuldigt und werden nicht bezahlt.
Amtswege – folgendes ist zu tun:
d) Die Notwendigkeit muss dem Bereichseiter/In, angekündigt und begründet werden.
e) Nur nach Genehmigung gilt die Abwesenheit als entschuldigt.
f) Diese Zeit ist durch eine Bestätigung (von – bis) der aufgesuchten Stelle zu belegen. Die angemessene Anfahrtszeit von der Amtsstelle zum VABB (und umgekehrt) wird ebenfalls entschuldigt.
g) Fehlzeiten ohne Bestätigung gelten als unentschuldigt.
6.Sicherheitsmaßnahmen
Den Anweisungen des Kursleiters, Projektleiters bzw. der Poliere / BereichsleiterInnen ist Folge zu leisten.
Es besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot:
Dieses bezieht sich auf das Erscheinungsbild des/der Projektteilnehmers/Ins/in und obliegt der Einschätzung des Projektteams. Wenn ein Mitglied des Betreuerteams einen Drogenmissbrauch vermutet, kann der/die Teilnehmer/in nach Hause oder zum ärztlichen Drogentest gebracht werden. Bei einem positiven Drogentestergebnis wird die Zusammenarbeit beendet.
Den Arbeitssicherheitsbestimmungen ist unbedingt Folge zu leisten: (Arbeitsanweisungen, Tragen von Schutzhelmen, geeigneter Bekleidung, Arbeitsschuhe, Staubschutz, Schutzbrillen etc.) Bei nicht Einhalten wird der/die Projektmitarbeiter/in ausgeschlossen.
Bei Arbeitsverweigerung und massiver Missachtung der Pflichten, behaltet sich das Betreuungsteam vor, die Teilnehmer/innen nach Hause zu schicken und die DLU für diese Zeit einzubehalten.
7. Informationspflicht:
Der/die Projektteilnehmer/Innen/in ist verpflichtet, dem Bereichsleiter/Innen, Sozial- Berufspädagogin, oder dem Projektleiter über etwaige Probleme, die der Zielerreichung der hinderlich sind, wahrheitsgetreu und vollständig zu informieren. Auch sonstige private Veränderungen, wie Wohnsitz, Kontonummer, Änderung Telefonnummer sind auch im eigenen Interesse umgehend mitzuteilen.
8. Ziele/Inhalte:
Ziele:
• Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, als Transitmitarbeiter/in im SÖB oder in der Arbeitskräfteüberlassung
• Erarbeiten eines individuellen Perspektivenplans
• Erwerb von Arbeitserfahrung, Training von Fertigkeiten und Fähigkeiten
• Erwerb von Kompetenzen durch fachspezifische und allgemeine Qualifizierungsmodule
Inhalt:
• Erstkontakt und Aufnahme ins Projekt
• Sozialpädagogische Interventionen und Betreuung
• 12 Stunden/Woche Wissensworkshops (Praktisches Arbeitswissen, Arbeitssicherheit, Bewerbungstraining, EDV & Digitalisierung, Gesundheitskompetenz, Kommunikation, Konfliktmanagement)
• 10 Stunden/Woche praktische fachliche Schulung / Arbeitstraining
o Bau- und Bauhilfsarbeiten
o Reinigungsdienstleistung
o Wäscherei- und Bügelservice
• 2 Stunden/Woche Einzelcoaching (Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche, Motivations- und Zielarbeit, Entwicklung des Perspektivenplans)
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der Inhalt verstanden worden ist und der/die Projekttilnehmer/In/in beschlossen hat, an sich und seiner/ihrer Situation zu arbeiten.
Ich habe die Verpflichtungserklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiert