Clone of Maßnahmen Zuschußantrag bei der AG Sportjugend Rhein-Neckar 2025 Logo
  • Antrag zur Förderung des Jugendsports (Jugendpflege) aus Mittel des Rhein-Neckar-Kreises für Vereine aus dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises

  • Maßnahmen mit und ohne Übernachtung

    Abrechnungszeitraum September 2025 bis September 2026
    • Das Rechnungsjahr dauert vom 21. September bis zum 20. September des Folgejahres. 
    • Maßnahmen sind spätestens 4 Wochen nach Durchführung einzureichen. 
    • Die Frist für Maßnahmen im September endet am 20. September. Sie können aber auch im Folgejahr eingereicht werden. 
  • zu Beachten:

    • Teilnehmende bis 21 Jahre sind zuschussfähig.
    • Je 5 Teilnehmende ist zusätzlich eine Betreuungsperson zuschussfähig (müssen auf Teilnehmerliste aufgeführt sein).
    • maximal 1/3 der Teilnehmenden können außerhalb des RNK wohnhaft sein.
    • Bei internationalen Jugendbegegnungen werden die Gäste und Gastgeber mit dem gleichen Tagessatz bezuschusst.
    • Fort- und Weiterbildungen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter werden unabhängig des Alters der Teilnehmenden bezuschusst. 
  • Antragsteller

    (Verband oder Verein aus dem Kreisgebiet des Rhein-Neckar Kreises)
  • Link: Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises zur Vereinbarungen §72a – Erweitertes Führungszeugnis

  • Verlässliche Postadresse (Verein oder Vorsitzende/r)

  • Für Rückfragen zum Antrag (falls abweichend vom Vereinskontakt):

  • Angaben zur Maßnahme

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  • Teilnehmerliste

    Bitte nummeriert mit Name und Vorname der Teilnehmenden,
    deren Anschrift und Geburtsdatum.

    Betreuer/-innen müssen ebenfalls aufgeführt und gekennzeichnet sein.

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  • Belege

    Wichtig!

    • Bei Veranstaltungen mit Übernachtung muss dies aus den Belegen hervor gehen. (Rechnung der Unterkunft, Fahrtkostenbelege und/oder auch ein offizielles Schreiben von Campingplätzen oder des Veranstalters, auf dessen Gelände gezeltet/übernachtet wurde.)
    • Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung ist ein Programm beizufügen, aus dem die Durchführungsdauer von mind. 5 Stunden pro Tag hervor geht.
    • Kostenaufstellung und Belege der größten angefallenen Posten.
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  • Ein Antrag ist leider nicht möglich.

    Wenn keine unterzeichnete Jugendschutzvereinbarung gemäß § 72a SGB VIII vorliegt, können wir Ihrem Verein leider keinen Zuschuss gewähren. Weitere Infomationen finden Sie hier.

  • Um Ihren Antrag zu übermitteln, drücken Sie auf "Absenden". 

    Als Eingangsbestätigung erhalten Sie einen E-mail mit allen eingetragenen Daten.

    Bitte beachten Sie, dass ohne diese Eingangsbestätigung keine Übertragung stattgefunden hat und der Antrag nicht in die Bezuschussung aufgenommen wurde. 

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