Allgemeine Teilnahmebedingungen für Sachkundeschulungen und Prüfungen
WerraTerraristik
1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu einer Schulung oder Prüfung ist verbindlich, sobald sie durch die WerraTerraristik bestätigt wurde.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Rechnung auf das dort angegebene Konto:
Kontoinhaberin: Denise Westphal
Kreditinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
BIC: HELADEF1ESW
IBAN: DE09 5225 0030 0000 0568 38
Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens 14 Kalendertage vor dem gebuchten Schulungs- beziehungsweise Prüfungstermin eingegangen sein. Bei später erfolgter Anmeldung ist die Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt fällig.
Die Teilnahme an der Schulung und die Zulassung zur Prüfung setzen grundsätzlich die vollständige und fristgerechte Zahlung voraus.
2. Durchführung der Schulungen und Prüfungen
Bei weniger als zehn verbindlich angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, die Schulung spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Termin abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten.
Sollte eine Schulung oder Prüfung aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen durch den Veranstalter abgesagt werden müssen, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen vollständig zurückerstattet, sofern der Teilnehmer keinen angebotenen Ersatztermin annimmt.
Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer verbindlichen Anmeldungen für die Prüfung vorgemerkt.
Sollte die Anzahl der Prüfungsanmeldungen die zeitlichen Kapazitäten eines Prüfungstages überschreiten, kann ein zusätzlicher Prüfungstermin angeboten werden. Eine Verlegung auf einen anderen Termin erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Teilnehmern.
Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
3. Stornierung und Umbuchung von Schulungs- und Prüfungsterminen
3.1 Stornierung
Eine Stornierung der verbindlichen Anmeldung zu einer Schulung oder Prüfung ist bis einschließlich 22 Kalendertage vor dem jeweiligen Termin kostenfrei möglich.
Bei einer Stornierung ab 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Schulungs- oder Prüfungstermin wird für die vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit ein Entgelt in Höhe von 50,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (insgesamt 59,50 €) je angemeldetem Teilnehmer vereinbart, sofern die Zahlung umsatzsteuerrechtlich als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung einzuordnen ist.
Die kurzfristige Stornierung verursacht zusätzlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand, insbesondere durch die Bearbeitung der Abmeldung, Zahlungsrückabwicklungen, Anpassung der Schulungs- und Prüfungsunterlagen, Abstimmung mit dem Lizenzgeber sowie die erneute Vergabe frei gewordener Teilnehmerplätze.
Soweit die Zahlung rechtlich als pauschalierter Schadensersatz einzuordnen ist, bleibt dem Teilnehmer ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.2 Einmalige kostenlose Umbuchung
Jeder Teilnehmer kann seine verbindliche Anmeldung einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin derselben Schulung beziehungsweise Prüfungsart umbuchen.
Die Umbuchung ist auch kurzfristig vor dem ursprünglich gebuchten Termin möglich. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit eines Ersatztermins und dessen Bestätigung durch die WerraTerraristik.
Nach erfolgter Umbuchung gilt der neue Termin als verbindlich. Ein Anspruch auf eine weitere kostenlose Umbuchung besteht nicht.
Bei einer späteren Stornierung nach bereits erfolgter Umbuchung wird für die Berechnung der Stornierungsfrist grundsätzlich der ursprünglich gebuchte Termin zugrunde gelegt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
3.3 Nicht wahrgenommene Schulungs- und Prüfungsleistungen
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer gebuchten Schulung oder Prüfung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Teilnahme- beziehungsweise Prüfungsgebühren, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß bereitgestellt wurde.
Bei Abbruch einer begonnenen Schulung oder Prüfung oder bei nur teilweiser Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung nicht wahrgenommener Seminarstunden, Seminartage oder Prüfungsleistungen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.4 Mitteilung von Stornierungen und Umbuchungen
Stornierungen und Umbuchungswünsche sind gegenüber der WerraTerraristik in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der Mitteilung bei der WerraTerraristik.
Gesetzliche Widerrufsrechte sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten werden von der WerraTerraristik sowie, soweit für die Schulungs- und Prüfungsabwicklung erforderlich, von der VDA-DGHT Sachkunde GbR und den zuständigen Prüfungsstellen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anmeldung, Organisation und Durchführung der Schulungen und Prüfungen, zur Ausstellung von Prüfungsnachweisen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Soweit für die Ausstellung von Ersatzurkunden oder Ersatzausweisen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, können entsprechende Prüfungsdaten bei der zuständigen Geschäftsstelle gespeichert werden.
Weitere Informationen zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
5. Gesetzliche Rechte
Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben von diesen Teilnahme-, Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen unberührt.