Deutsch-israelische Jugendbegegnung in Israel zwischen den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Emek Hefer/Israel vom 28.03.2026 bis 10/11.04.2025.
Die Anmeldung umfasst vier verbindliche Vorbereitungstermine, sowie ein verbindliches Nachtreffen und eine deutsch-israelische Jugendbegegnung in Deutschland. Die Termine hierzu werden zeitnah bekannt gegeben.
Während der Jugendbegegnung sind mindestens 3 Nächte in einer Gemeinschaftsunterkunft enthalten. Die restlichen Tage der Begegnung verbringen die Teilnehmenden in Gastfamilien.
Der Teilnahmebetrag für die Maßnahme beträgt 500 €.
Alle Eintrittspreise während des Programms sind darin Enthalten. Die Verpflegung während des Programms kann durch die Teilnehmenden gestellt werden (Lunchpakete für Teilnehmenden durch Gastgeber, sowie evtl. Picknick), wird aber größtenteils gestellt.
Die Fahrt- und Flugkosten während des Programms sind enthalten.
Versicherung
Für die Maßnahme in Israel wird durch den KJR eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Keine Haftung wird übernommen bei Schäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind. Außerdem gibt es keine Reisegepäckversicherung.
Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um eine Gruppenveranstaltung, für die bestimmt Regeln gelten. Daher sind der Anordnungen der Leitung zu befolgen. Bei großen Verstößen sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Höhere Gewalt
Kann die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt nur beeinträchtigt stattfinden, so ist der Teilnehmende, als auch der Veranstalter, berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Die Maßnahme findet nicht statt, wenn durch höhere Gewalt oder gefärdende Situationen eine Einreise nach Israel nicht möglich ist. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt mit den israelsichen Partnern, dem Auswärtigen Amt und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Falls sonstige Gefährdungslagen (z.B. Pandemie oder Bedrohung durch Terror etc.) auftreten, wird die Situation mit Fachpersonal und Experten bewertet und kann ggf. zur Reiseabsage oder Verschiebung führen.
Mängel
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so muss der Mangel während der Reise der Reiseleitung angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Zur Abhilfeleistung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
Leistungen
Die Leistungen der Reise/Maßnahme sind in der Anmeldung beschrieben. Für Leistungen, die durch externe KooperationsPartnerInnen erbracht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen von Leistungen, die den Grundcharakter der Reise nicht verändern, sind zulässig.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Reise/Maßnahme muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendung verlangen. Können wir den frei gewordenen Platz andersweitig belegen, so stellen wir nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung. Der Teilnehmende kann von der Reise kostenlos (schriftlich) zurücktreten, wenn eine wesentliche Reiseleistung nicht erbracht wird.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an.
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmende verbindlich an. Die Anmeldebestätigung ist noch nicht die Teilnahmebestätigung!