Mitgliedsbedingungen
Die Mitgliederschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Aufnahmeantrag gestellt wurde und dauert mindestens 1 Jahr.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Sie kann nur erklärt werden, nach Ablauf des ersten Jahres und muss 6 Monate vor dem genannten Termin vorliegen. Bei Minderjährigen bedarf die Erklärung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Ausnahme: Die eigentliche Kündigungsfrist von 6 Monaten verkürzt sich auf 1 Monat durch den Eintritt der folgend aufgelisteten Ereignisse:
- Ausscheiden durch nachweisliche Verletzungen oder jegliche körperliche Beeinträchtigungen, die keine Teilnahme am Trainingsbetrieb ermöglichen (länger als 3 Monate) Der Nachweis muss durch ein ärztliches Attest erfolgen!
- Ausscheiden durch Umzug (nach Absprache mit dem Vorstand)
- Pausenregelung: Bei attestierter Nicht-Teilnahme am Trainingsbetrieb (z.B. durch Verletzungen), die absehbar länger als 3 Monate andauert, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für den betreffenden Zeitraum zu pausieren. Die Mitgliedschaft bleibt hierbei unverändert bestehen.
Die Kündigung muss, auch trotz Eintreten einer der oben genannten Ausnahmen, in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail oder auf postalischem Weg erfolgen. Die gesetzte Kündigungsfrist wirkt ab dem Eintreffen der schriftlichen Kündigung.