Mitgliedsantrag Eiskunstlauf Logo
  • Mitgliedsantrag Eiskunstlauf

    Hiermit beantrage ich/wir die Mitgliedschaft im Verein ESC Kristall Lippstadt e. V.
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  • Monatliche Beitrag: 20,00 €      (zwanzig Euro)

    Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zum 1. Tag des Monats fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen.

  • SEPA-Lastschriftmandat
    Hiermit ermächtige ich den Verein ESC Kristall Lippstadt e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein ESC Kristall Lippstadt e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung. Rücklastschriftgebühren werden seit dem 05.07.2025 per Entschluss auf der Mitgliedsversammlung auf den Mitgliedsbeitrag des Folgemonats aufgeschlagen.

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  • Datenschutzerklärung:

    Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß der Satzung und den Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich einverstanden. Die angegebenen Kontodaten werden von der Vereinsverwaltung auf elektronischen Datenträgern gespeichert, mit dieser Maßnahme bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über die von mir gespeicherten Daten zu erhalten. Ich bin ebenso mit der Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage des Vereins http://www.kristall-lippstadt.de sowie den vereinseigenen Instagramkanälen und der Weitergabe an andere Vereinsmitglieder einverstanden.

  • Mitgliedsbedingungen

    Die Mitgliederschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Aufnahmeantrag gestellt wurde und dauert mindestens 1 Jahr.

    Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Sie kann nur erklärt werden, nach Ablauf des ersten Jahres und muss 6 Monate vor dem genannten Termin vorliegen. Bei Minderjährigen bedarf die Erklärung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

    Ausnahme: Die eigentliche Kündigungsfrist von 6 Monaten verkürzt sich auf 1 Monat durch den Eintritt der folgend aufgelisteten Ereignisse:

    1. Ausscheiden durch nachweisliche Verletzungen oder jegliche körperliche Beeinträchtigungen, die keine Teilnahme am Trainingsbetrieb ermöglichen (länger als 3 Monate) Der Nachweis muss durch ein ärztliches Attest erfolgen!
    2. Ausscheiden durch Umzug (nach Absprache mit dem Vorstand)
    3. Pausenregelung: Bei attestierter Nicht-Teilnahme am Trainingsbetrieb (z.B. durch Verletzungen), die absehbar länger als 3 Monate andauert, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für den betreffenden Zeitraum zu pausieren. Die Mitgliedschaft bleibt hierbei unverändert bestehen.

    Die Kündigung muss, auch trotz Eintreten einer der oben genannten Ausnahmen, in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail oder auf postalischem Weg erfolgen. Die gesetzte Kündigungsfrist wirkt ab dem Eintreffen der schriftlichen Kündigung.

  • Minimierung des Verletzungsrisikos und Aufsichtspflicht

    Um das Verletzungsrisiko auf der Eisfläche zu minimieren ist Folgendes zu beachten:

    • Die Eiskunstlaufschuhe bzw. Schlittschuhe für die Freizeit („mit den Zacken“) müssen gut und sicher festgeschnürt sein. Eishockeyschlittschuhe sind nicht zugelassen.
    • Es dürfen keine Lebensmittel auf der Eisfläche verzerrt werden (Kaugummis, Lollis usw.).
    • Lange Haare sind zusammen zu binden.
    • ⁠Es sollte eine angenehme und elastische Kleidung getragen werden, sodass die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt wird.
    • ⁠Während des Trainings sollen Handschuhe getragen werden.
    • Mitglieder dürfen sich ohne Beisein des/der TrainerInnen (oder deren Erlaubnis) nicht auf der Eisfläche aufhalten.

    Bitte beachten Sie, dass Eltern von kleinen Kindern von der Aufsichtspflicht während des Trainings nicht befreit sind. Die Eltern sollen ihre Kinder zu den Toiletten begleiten.

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