Clone of BVDG Bundeskaderantrag 2025
  • BVDG Bundeskaderantrag 2026

    Eingabefrist bis zum 14.12.2025, 23:59 Uhr
  • Antragsberechtigte Jahrgänge für den NK1 und PK

  •   Geschlecht Jahrgang Erstantrag Jahrgang Letztantrag
    NK1 W AK 15 (2010) AK 24 (2001)
      M AK 15 (2010) AK 24 (2001)
    PK W AK 19 (2006)*  
      M AK 19 (2006)*  

    * Die Jahrgänge 2005 und jünger, welche die Norm der AK19 für den PK erfüllen, können ebenfalls dem PK zugeordnet werden.

  • Verbleib bzw. Neuaufnahme in den Bundeskader (OK/PK/NK1) - Allgemeine Informationen

  • Die antragsberechtigten Jahrgänge können unter Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft sowie der Erfüllung der jeweiligen Norm (KET 2025 - erarbeitet mit dem IAT & Athletensprecher) einen Antrag zum Verbleib bzw. zur Neuaufnahme in den BVDG Bundeskader stellen. Dies kann durch den entsprechenden Heimtrainern in Absprache mit den zuständigen Landes- bzw. Bundesstützpunkttrainern oder auch durch den/die Sportler/in selbst (in Absprache mit den Erziehungsberechtigten) erfolgen.

    Nach Eingang der Kaderanträge wird der Bundeskader unter Berücksichtigung folgender Priorisierung erstellt:

    1. Normerfüllung bei einem Wettkampf im Kalenderjahr 2025

    2. Normerfüllung bei einem Wettkampf im Kalenderjahr 2024

    Über die Einberufung des Bundeskaders 2026 entscheidet die Trainerkommission der BVDG Leistungssport gGmbH am 15.12.2025.

    Folgende Dokumente werden erst nach der Kaderbestätigung im Zuge der postalischen Zusendung der Athletenvereinbarung (inkl. Schiedsvereinbarung und Werberichtlinien) notwendig:
    • Einverständniserklärung der Erziehunsgberechtigten (bei Minderjährigen)
    • DALID- Einwilligungserklärung**

  • **Seit dem 01.01.2018 verwendet der DOSB für die Verwaltung der Kaderathlet/innen die DOSB-Datenbank „DALID“ (Datenbank für den Leistungssport in Deutschland). Damit bei Neuanträgen die Daten in DALID eingepflegt werden können, muss dem Antragsformular die DALID-Einwilligungserklärung unterschrieben beigefügt werden. Handelt es sich um einen NEUANTRAG?*
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  • Hiermit bestätige ich, dass der/die verantwortliche Trainer/in über den Kaderantrag in Kenntniss gesetzt wurde:*
  • Bedingungen bei Einberufung in den Bundeskader

    Die Verpflichtungen seitens der Athlet:innen und des Verbandes sind in der Athletenvereinbarung näher erläutert
  • 1.     Begrenzung der Anzahl von Wettkämpfen

    Im Sinne der Periodisierung und eines methodischen Aufbaus auf die Hauptwettkämpfe mit Aufbauwettkämpfen orientieren wir uns daran, dass die Sportler/innen bis AK 16 in einem Kalenderjahr nicht mehr als 10 Wettkämpfe absolvieren und die Sportler/innen bis AK 17 in einem Kalenderjahr nicht mehr als 12 Wettkämpfe absolvieren. In Abstimmung mit dem entsprechenden Bundestrainer erfolgt die Festlegung dieser Aufbauwettkämpfe und deren Charakter in Zusammenarbeit mit dem Landesverband / Heimatverein / Heimtrainer/in und Athlet/in.

    Bundeskaderathlet/innen ist es untersagt in ausländischen Ligen bzw. Pokalrunden zu starten, soweit sie am deutschen Ligen-System (Bundesligen, Landesligen usw.) teilnehmen.

    2.     Zusammenarbeit mit dem/der verantwortlichen Heimtrainer/in, Landestrainer/ und zuständige/n Bundestrainer/in

    Im Zuge der intensiven Zusammenarbeit mit den o.g. Personen müssen in den Bereichen Rahmenorientierungen, Abstimmung der Jahresplanung, Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen ein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Daraus resultieren die Erstellung eines ITP und die inhaltliche Umsetzung dieser individuellen Trainingsplanung im Trainingsprozess. Die wöchentliche Übermittlung aller Trainingsdaten an den BVDG zum zuständigen Bundestrainer ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Lehrgängen des BVDG können Eigenanteile erhoben werden.

    3.     Schriftliche Anerkennung und Einhaltung der Satzung und Anti-Doping-Bestimmungen des BVDG

    Der Athlet/die Athletin erkennt die Regelungen der Satzung, der Anti-Doping-Ordnung und weiterer Ordnungen des BVDG in der jeweils gültigen Fassung im Training und Wettkampf als für sich verbindlich an, und verpflichtet sich, den in diesen Regelungen statuierten Vorgaben nachzukommen. Über die Anti-Doping-Bestimmung wird jede/r Kadersportler/in jährlich belehrt, erkennt sie damit an und bestätigt dies mit Unterschrift bzw. bei Minderjährigen zusätzlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die aktenkundige Belehrung erfolgt über die Athletenvereinbarung. Der/Die Kadersportler/in gibt sein/ihr Einverständnis, bei Minderjährigen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, für Dopingtests neben dem Urin auch eine Blutprobe abzugeben.

     4.     Werberichtlinienvereinbarung

    Die Athletin/der Athlet ist verpflichtet, bei internationalen Einsätzen des BVDG nur die offizielle Wettkampfkleidung der Nationalmannschaft zu tragen bzw. die zur Verfügung gestellte Wettkampfausrüstung zu verwenden. Zusätzliche Werbung (Art, Größe, Platzierung usw.) auf der Wettkampfkleidung und Wettkampfausrüstung ist nur mit Genehmigung des BVDG gestattet. Dies betrifft auch Stirn-, Schweißbänder, umgehängte Handtücher, Banner etc. Das Logo der Stiftung Deutsche Sporthilfe ist grundsätzlich bei Wettkämpfen und Medienauftritten zu tragen. Mit Aufnahme in den Bundeskader sind von dem Athleten/der Athletin die Athletenvereinbarungen und die Werberichtlinien zu unterzeichnen, die die Zusammenarbeit zwischen ihr/ihm und dem BVDG regeln. Die Zusendung dieser Unterlagen erfolgt im Nachgang an die Kadernominierung.

    5.     Bildrechte

    Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der BVDG Bildrechte für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Kalender-, Jahrbücher, offizielle Mannschaftsfotos) unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen von BVDG Maßnahmen gefertigt wurden.

    6.     Datenverarbeitung

    Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten sowie Trainings- und Wettkampfdaten unentgeltlich in Datennetze eingespeist werden und dass Daten dieser Vereinbarung, soweit zur effektiven Dopingbekämpfung im Rahmen der Beschlüsse des BVDG notwendig, gesammelt und an Dritte (z.B. DOSB, Untersuchungsinstitute) weitergegeben werden können.

    7.     Prinzipien des Sports

    Der Athlet/die Athletin erklärt sich bereit einen sportlichen Lebensstil zu führen und im Sinne der Olympischen Bewegung zu handeln: diese steht für ein friedliches Miteinander, fairen sportlichen Wettstreit, ihre zentralen Werte sind Exzellenz, Freundschaft und Respekt.

    8.     Sportmedizinische Untersuchung

    Durchführung & Bescheinigung der jährlich verpflichtenden SGU (sportmedizinischen Grunduntersuchung) an den durch den DOSB zugelassenen Instituten.

  • Leistungen der BVDG LSP gGmbH

  • 1. Die BVDG Leistungssport gGmbH verpflichtet sich, den Athleten/die Athletin im Rahmen seiner/ihrer personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten optimal zu fördern.

    2. Die Leistungen und Angebote der Stiftung Deutsche Sporthilfe (SDSH) kommen den Sportlern/innen nach Erfüllung der vorgegebenen Kriterien durch die DSH zu Gute. Die endgültige Entscheidung trifft der Gutachterausschuss der DSH. Auf diese Förderung besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch.

    3. Die BVDG Leistungssport gGmbH bietet zentrale Maßnahmen (Wettkämpfe, Lehrgänge) an, die über das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert werden. Für die Höhe der Finanzierung sowie das Festlegen der Team-Mitglieder (Mannschaften, welche Wettkämpfe/Lehrgänge) gelten entsprechende Kriterien (Normen, Finanzierungsmöglichkeiten). Zur Gesamtfinanzierung können Eigenanteile festgelegt werden.

    4. Die BVDG Leistungssport gGmbH stellt den nominierten Athleten/der Athletin die vom offiziellen Ausrüster der Nationalmannschaft gelieferte Sport-/Wettkampfbekleidung nach Möglichkeit kostenfrei zur Verfügung.

    5. Die BVDG Leistungssport gGmbH bemüht sich um die Erhaltung und Optimierung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den Leistungssport in seinem Verbandsgebiet. Dazu gehören vordergründig die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen OSPs und anderen Fördereinrichtungen des betreffenden Landes (ab NK1).

    6. Die BVDG Leistungssport gGmbH übernimmt eine gesamtsportliche Interessenvertretung gegenüber nationalen und internationalen Institutionen aus Staat, Sport und Wirtschaft.

  • Dateneingabe und -übermittlung

  • Persönliche Daten

  • Ich bestätige, dass die Erziehungsberechtigten dem Antrag zustimmen und über alle Verpflichtungen in Kenntnis gesetzt wurden.*
  •  -
  • Prüfung der Voraussetzungen & Kriterien

  • Besitzt du bzw. der/die Sportler/in deutsche Staatsangehörigkeit?*
  • Hiermit stelle ich einen Antrag für folgenden Kader:
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  • Hiermit bestätige ich, dass ich die enthaltenen Informationen zur Kenntnis genommen und alle Angaben freiwillig angegeben habe mit dem Zweck, mich oder meine/n Sportler/in für den BVDG Bundeskader 2026 zu nominieren. Die Daten werden zur Einberufung in den Bundeskader benötigt und werden bei Nichtaufnahme gelöscht. Desweiteren werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zweckeverwendet.*
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