Da aus rechtlicher Sicht unsere Möglichkeiten zur medizinischen Erstversorgung ohne ärztliche Konsultation eingeschränkt sind, benötigen wir Ihr Einverständnis. Die Durchführung der nachfolgenden Tätigkeiten erfolgt ausschließlich durch das Sanitätsteam oder medizinisch geschultes Personal. Die Anwendung liegt im Ermessen des entsprechenden Betreuers, erfolgt jedoch nur auf Wunsch des Kindes.