Hinweis: Wer in der Schweiz mehr als CHF 2’500 pro Jahr aus selbständiger Tätigkeit verdient, gilt in der Regel als selbständig erwerbend und sollte sich bei der AHV anmelden. Bei geringeren Einnahmen besteht in der Regel keine Pflicht zur Selbständigkeit. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.