Erklärung
Das unterzeichnende Unternehmen bestätigt, dass es nach der Saldosteuersatzmethode gemäss Art. 37 MWSTG abrechnet und sich freiwillig dafür entscheidet, Verkäufe über Ricardo weiterhin der MWST zu unterstellen. Ändert die Abrechnungsart zu effektiv, hat sich das Unternehmen umgehend bei Ricardo AG zu melden.
Diese Vereinbarung ermöglicht Ricardo, die MWST aus den fiktiven Verkäufen gemäss Art. 20a MWSTG abzurechnen, damit der Vorsteuerabzug weiterhin gewährt bleibt.