Zusatzvereinbarung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Teil- und Vollkaskoschäden Logo
  • Zusatzvereinbarung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Teil- und Vollkaskoschäden

  • Mietzeitraum

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  • Bedingungen

  • 1. Gegenstand der Vereinbarung

    Der Mieter hat die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeugs gegen Zahlung eines täglichen Zusatzbetrages zu reduzieren.

     

    2. Höhe der Selbstbeteiligung
    • Ohne Reduzierung: 1.500 € je Schadensfall
    • Mit Reduzierung: 300 € je Schadensfall

    Die Reduzierung der Selbstbeteiligung gilt ausschließlich für Schäden, die unter die Teil- oder Vollkaskoversicherung fallen.

     

    3. Kosten der Reduzierung

    Die Kosten für die Reduzierung der Selbstbeteiligung betragen 9,00 € pro Miettag (inkl. gesetzlicher MwSt.). Der angegebene Betrag ist vor Mietantritt auf das nachfolgende Konto zu überweisen:

    Karls Campervans GbR

    Volksbank Chemnitz

    IBAN: DE54870962140321025390

    BIC: GENODEF1CH1

     

    4. Voraussetzungen und Ausschlüsse

    Die Reduzierung der Selbstbeteiligung tritt nur in Kraft, wenn:
    • der Mieter die entsprechende Zusatzleistung vor Mietbeginn gebucht und bezahlt hat,
    • der Schaden unverzüglich gemeldet und die Schadensabwicklung gemäß den Mietbedingungen erfolgt.

    Die Reduzierung der Selbstbeteiligung gilt nicht für:
    • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden,
    • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überladung oder Missachtung der Fahrzeughöhe,
    • Schäden am Innenraum, an Aufbauten oder Zubehör, soweit diese nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt sind,
    • Reifenschäden, Glasschäden und Unterbodenschäden, sofern diese nicht von der Teil- oder Vollkasko erfasst werden,
    • Verstöße gegen die Mietbedingungen oder Versicherungsauflagen.

     

    5. Wirksamkeit

    Diese Zusatzvereinbarung ist nur für den gebuchten Mietzeitraum gültig und kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Sie erlischt automatisch mit Ende des Mietverhältnisses. Die Zusatzvereinbarung muss spätestens 24h vor Übernahme des Fahrzeuges abgeschlossen werden.

     

    6. Widerruf

    Diese Zusatzvereinbarung kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss jedoch nicht nach Übergabe des Fahrzeuges ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

     

     

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  • Wir werden ihre Anfrage zur Zusatzvereinbarung prüfen und uns innerhalb der nächsten Stunden per E-Mail melden. 

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