• Ihre Einbürgerung mit unserer Unterstützung

  • Image-3
  • Wir freuen uns, Sie bei Ihrer Einbürgerung zu unterstützen!

     

    Jahrelange Erfahrung macht uns erfolgreich.

  •  . .
  • Weitere Informationen zu Ihrer Person:

  • Weitere Informationen zu Ihrer Situation:

    • Bevollmächtigung 
    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt. 

      1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz 

      2. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde. 

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann), sowie Durchführung eines Stichentscheids nach Ablehnung der Deckung durch meine Rechtsschutzversicherung 

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen 

      5. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis 

      6. Erstattung von Strafanzeigen 

      7. Erteilung von Untervollmachten 

      8. Entgegennahme von Zahlungen 

      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.

       

      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen. 

    • Beauftragung 
    • Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

      -Das einmalige Honorar für den Einbürgerungsantrag beträgt 1.500 Euro (brutto) pauschal***.. Alternativ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden:

      -12 monatliche Zahlungen zu je 150 Euro (brutto) oder eine flexible Ratenzahlung über einen externen Zahlungsdienstleister***.

      *Wir weisen darauf hin, dass jeder Drittanbieter eine eigene Bonitätsprüfung vornimmt, auf die wir keinen Einfluss haben. Für den Fall, dass der Drittanbieter eine Zahlung ablehnt, gilt die 12-monatige Zahlweise als vereinbart. (12 monatliche Zahlungen à 150 € (inkl. MwSt.))

      **Bei Ratenzahlungen über Drittanbieter fallen in der Regel Zinsen an. Es gelten die Bedingungen des Drittanbieters.

      Das Honorar für die Antragstellung wird fällig mit Erteilung des Auftrags. Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).

      Eventuell könnte es angezeigt sein, später eine Untätigkeitsklage zu erheben, was wir dann zu gegebener Zeit besprechen werden.

      Für die Einleitung der Untätigkeitsklage ist zu Beginn die Gerichtskostenrechnung in Höhe von 849 Euro direkt an das Gericht zu begleichen. Diese wird bei Obsiegen vollständig von der Behörde an Sie erstattet.

      Unsere Vergütung für die Untätigkeitsklage richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir rechnen unsere Vergütung für die Untätigkeitsklage am Ende des gerichtlichen Verfahrens ab. Bei Obsiegen muss die Behörde unsere Vergütung übernehmen (bis zu 1.963,50 €).

       

      ***Diese Vergütung liegt über dem Betrag der RVG.

    • Widerrufsbelehrung 
    • Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,  

      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Blaubach 32, 50676 Köln  

       
      Tel an 0221 - 6777 005-5 

      Fax an 0221 - 6777 005-9  

      E-Mail widerruf@anwalt-kg.de  

       
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

       
      Folgen des Widerrufs:  

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ha- ben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehe- nen Dienstleistungen entspricht.  

       


      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:  

      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig er- bracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine aus- drückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 

    • Verbraucherbestätigung bei vorzeitigem Tätigwerden 
    • Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Insbesondere kann mit dem von mir begehrten Antrag auf Einbürgerung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, was Inhalt meines Auftrags an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. 

      Mir ist ferner bewusst, dass ich bei der Beauftragung des Anwalts in vollem Umfang die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen zu tragen habe, auch wenn ich den Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr widerrufen kann.

    • Geld-zurück-Garantie 
    • Hier klicken, um den Text zu bearbeiten... 
    • Hier können Sie die Geld-zurück-Garantiebedingungen herunterladen.

  • {Name}

  • Should be Empty: