Haftung des Betriebes: Das Reiten in der Reitschule geschieht grundsätzlich immer auf eigene Gefahr. Der
Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen
einer Schutzkappe (welche immer der aktuellen DIN-Norm entsprechen muss),
sowie mit sicherem Schuhwerk (siehe Handout) vor Verletzungen zu schützen. Es
steht dem Reitschüler frei eine Sicherheitsweste oder Air-Bag-Weste zu tragen, dies
ist aber nicht verpflichtend.
Erwachsene Reitschüler die sich gegen den Rat der Reitschule dafür entscheiden
ohne Schutzkappe zu reiten, haften für die hierdurch entstandenen Schäden
VOLLSTÄNDIG selbst.
Die Koppeln, sowie die Pferdeausläufe sind nur nach Anweisung des Reitlehrers oder
dessen Vertretung zu betreten.
Nach Versorgung des Pferdes sind die Pferdeboxen unverzüglich zu verlassen.