• Ihre Einbürgerung mit unserer Unterstützung

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  • Wir freuen uns, Sie bei Ihrer Einbürgerung zu unterstützen!

     

    Jahrelange Erfahrung macht uns erfolgreich.

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  • Weitere Informationen zu Ihrer Person:

  • Weitere Informationen zu Ihrer Situation:

  • Gab es bereits frühere Anträge auf Einbürgerung?*
  • Haben Sie bereits das B1-Sprachzertifikat?*
  • Haben Sie bereits den Einbürgerungstest absolviert?*
    • Bevollmächtigung 
    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt. 

      1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz 

      2. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde. 

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann), sowie Durchführung eines Stichentscheids nach Ablehnung der Deckung durch meine Rechtsschutzversicherung 

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen 

      5. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis 

      6. Erstattung von Strafanzeigen 

      7. Erteilung von Untervollmachten 

      8. Entgegennahme von Zahlungen 

      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.

       

      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen. 

    • Beauftragung 
    • Mandatsauftrag:
      Der Mandatsauftrag umfasst die Erstellung, Erhebung und Betreuung einer Untätigkeitsklage. Der Mandatsauftrag wird der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), im Folgenden Kanzlei, erteilt.

      Honorar:
      Bei Direktzahlung (auch Ratenzahlung über Drittanbieter)
      Die Vergütung für die Erhebung einer Untätigkeitsklage beträgt bei Direktzahlung 2.000 Euro (brutto) pauschal.
      Diese ist unmittelbar nach Mandatierung fällig. Es besteht die Möglichkeit, eine flexible Ratenzahlung über einen externen Zahlungsdienstleister zu vereinbaren.
      Wir weisen darauf hin, dass jeder Zahlungsdienstleister eine eigene Bonitätsprüfung vornimmt, auf die wir keinen Einfluss haben. Bei Ratenzahlungen über Drittanbieter fallen in der Regel Zinsen an. Für den Fall, dass der Drittanbieter eine Ratenvereinbarung ablehnt, gilt im Verhältnis zu Kanzlei eine 12-monatige Ratenzahlung als vereinbart. Es sind dann 12 Monatsraten zu je 190 € zu zahlen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 2.280€. Diese Vergütung liegt über der gesetzlichen Vergütung nach RVG. Sollte im Rahmen der Prüfung deutlich werden, dass die Erfolgsaussichten der Klage nach Einschätzung der Kanzlei sehr gering sind und der Mandant daraufhin von der Erhebung der Klage absieht, wird ein Teilhonorar von 1.000,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer für die bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
      Dazu zählen insbesondere die rechtliche Prüfung, Beratung und Vorbereitung der Unterlagen. Mit dieser Regelung erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass das Teilhonorar auch dann geschuldet ist, wenn die Klage letztlich nicht erhoben wird.
      Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).

      Bei Ratenzahlung mit uns
      a) Die Vergütung für die Erhebung einer Untätigkeitsklage beträgt 2.280 Euro (brutto) pauschal.
      Es wird eine 12-monatige Ratenzahlung zu Raten zu je monatlich 190 € vereinbart. Diese Vergütung liegt über der gesetzlichen Vergütung nach RVG. Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).
      b) Die Vergütung für die Erhebung einer Untätigkeitsklage beträgt 2.100 Euro (brutto) pauschal.
      Es wird eine 6-monatige Ratenzahlung zu Raten zu je monatlich 350 € (brutto) vereinbart. Diese Vergütung liegt über der gesetzlichen Vergütung nach RVG. Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).

      Sollte im Rahmen der Prüfung deutlich werden, dass die Erfolgsaussichten der Klage nach Einschätzung der Kanzlei sehr gering sind und der Mandant daraufhin von der Erhebung der Klage absieht, wird ein Teilhonorar von 1.000,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer für die bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
      Dazu zählen insbesondere die rechtliche Prüfung, Beratung und Vorbereitung der Unterlagen. Mit dieser Regelung erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass das Teilhonorar auch dann geschuldet ist, wenn die Klage letztlich nicht erhoben wird.
      Bei Obsiegen wird die Behörde bis zu 1.963,50 € erstatten. Die Höhe der Erstattung hängt vom Stattfinden eines gerichtlichen Termins ab. Sofern das Verfahren ohne Gerichtstermin endet, erstattet die Behörde bis zu 1032,44 €. Die gesamte Erstattung der Behörde leiten wir an Sie weiter.

    • Widerrufsbelehrung 
    • Widerrufsrecht: 
      Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, 
       
      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Blaubach 32, 50676 Köln 
      Fax an 0221 - 6777 005-9 
      E-Mail widerruf@gr-anwalt.de 
       
      mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Eine bestimmte Form ist dabei nicht erforderlich (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
       
      Folgen des Widerrufs: 
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 
       
      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: 
      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 
       
       
      Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. 

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