Clone of Anmeldeformular Ferienstadt 2025
  • FERIENSTADT 2026

    Anmeldeformular für Betreuende der Ferienstadt 2026
  • STAMMDATEN

    Die Daten werden zur Kontaktaufnahme und das Zuschuss-Wesen des SJR Geislingen verwendet.
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  •  . .
  • FORTBILDUNGS-Wochenenden

  • Ohne die Teilnahme an BEIDEN Fortbildungs-Wochenenden kannst Du NICHT als Betreuer:in an der Ferienstadt teilnehmen!!!

    Im Folgenden hast Du die Möglichkeit eine Begründung zu hinterlegen, wenn ein wichtiger Grund für eine "NICHT-Teilnahme" vorliegt.
    Die Verantwortlichen werden sich dann schnellstmöglich mit Dir in Verbindung setzen.

    WICHTIG: Über Deine Teilnahme als Betreuer:in entscheiden in letzter Instanz die Verantwortlichen der Ferienstadt.
    Du bekommst von uns eine Bestätigung per E-Mail.
    Bei Fragen kannst Du Dich gerne per E-Mail melden: info@ferienstadt.de

  • Fortbildungs-Wochenende 1

    Termin 8. - 10. Mai 2026
  • Fortbildungs-Wochenende 2

  • Fortbildungs-Wochenende 2

    Termin 03.- 05. Juli 2026
  • Wann kann ich mitmachen?

  • Wenn du ein Praktikum in der Ferienstadt machen möchtest, dann bitte hier mit JA anworten. Alle Anderen bitte NEIN auswählen!

  • Weitere Pflichttermine in der Ferienstadt

  • Weitere Infos

  • Sonderurlaub für Ehrenamtliche wird durch Landesgesetze für die Jugendarbeit geregelt (10 Tage/Jahr in BW) und ist meist unbezahlt, wobei Arbeitgeber nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen dürfen.

  • Daten von Arbeitgeber

  • Sonstiges

  • Bild, Ton- und Filmrechte

  • Wir möchten auch 2026 wieder Fotos und Videos veröffentlichen.

    Dazu brauchen wir dein Einverständnis.

    Die Veröffentlichungen dienen nur zum Zweck, die Ferienstadt in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Partybilder oder Videos gehören da natürlich nicht dazu!

  • Leitbild der freien Republik Ferienstadt

  • Die Betreuenden unterstützen und ermöglichen Kinderträume.

    Die Betreuenden geben durch die Angebote, ihr Vorbild, ihre Unterstützung und Beziehung zu den Kindern Halt, Grenzen und Überschaubarkeit. Dadurch geben sie den Kindern den Freiraum sich innerhalb der FST sicher zu entfalten und zu entwickeln.

    Betreuende und Kinder haben einen respektvollen Umgang miteinander. Respekt kennt kein Alter! Dies bedeutet in der FST:

    • Wertschätzung
    • Höflichkeit
    • Toleranz
    • Fairness
    • Offenheit gegenüber anderen Meinungen/ Meinungsfreiheit

    Grundlage in der FST ist die wechselseitige Beziehung zwischen Betreuenden und Kindern. Es besteht kein Erziehungsauftrag.

    Die FST ist eine Stadtranderholung. Die Kinder haben die Möglichkeit sich zu erholen.

    Eingebettet in festen Ritualen des Tagesablaufs können Kinder zwanglos den vielfältigen, diversen, mannigfaltigen Angeboten nachgehen.

    Dabei sind der Kreativität, Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten kaum Grenzen gesetzt.

    Die FST steht für die Umsetzung der Kinderrechte.

    Auf Nachhaltigkeit und respektvollen Umgang mit der Natur und dem Material wird geachtet.

    Die Betreuenden werden auf Seminaren inhaltlich und rechtlich geschult.

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