Nehemia Freizeit 2026 Logo
  • Nehemia Freizeit 2026

    Royal Ranger- Winterfreizeit der Stämme RR40, RR46, RR504
    • Informationen des Teilnehmers 
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    • Notfall- und Gesundheits- Informationen 
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    • Notfallkontakte 
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    • Datenchutz und Einverständiserklärung  
    • Datenschutzerklärung für die Nehemia Freizeit 2026

      Die verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze für diese Freizeit ist:
      C-Punkt gGmbH, Michael Reith (Geschäftsführer), Arndtstr. 5, 79539 Lörrach
      Den Datenschutzbeauftragten der C-Punkt gGmbH, erreichen Sie unter: datenschutz@fcg-loerrach.de

      Verantalter dieser Freizeit sind die Royal Ranger Stamm 40- Lörrach und Stamm 46- Rheinfelden gemeinsam. 
      Campleitung: Clarissa Stoll rr.46@stammleitung@gmail.com

      Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und behandeln diese personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

      Die Datenerhebung wird ebenfalls zur Aktuallisierung der Kontaktdaten verwendet.

      Nach der Freizeit werden sämtliche Daten, die über die reguläre Stammesanmeldung hinausgehen, zeitnah gelöscht. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

    • Datenschutz zu Foto- und Videoaufnahmen

      Im Rahmen der Freizeit können Fotos und Videoaufnahmen der Teilnehmenden erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen ausschließlich für Royal Rangers-Zwecke verwendet werden, beispielsweise für den Jahresrückblick oder andere Royal Rangers-bezogene interne Zwecke.
      Uns ist das Recht am eigenen Bild bewusst, und wir gehen sorgfältig und im besten Interesse des Kindes/Teilnehmers sowie der Erziehungsberechtigten vor.
      Für eine Veröffentlichung auf Webseiten, in sozialen Medien oder auf anderem Wege im Internet wird eine gesonderte, erneute Einwilligung eingeholt. (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. nationalen Bestimmungen wie dem KunstUrhG in Deutschland).

      Wiederspruch kann über folgende Email- Adressen eingelegt werden: datenschutz@fcg-loerrach.de, rr46.stammleitung@gmail.com

    • Einverständniserklärung zur Ersten Hilfe

      Bei geringfügigen Verletzungen verwendet unser Ersthelfer (Beauftragter Leiter für Erste Hilfe) nicht-apothekenpflichtige Verbände, Pflaster und Salben. Unsere Ersthelfer sind grundsätzlich in Erster Hilfe geschult.
      Übersteigen die Verletzungen die Kompetenz des Ersthelfers, wird umgehend ein Notarzt kontaktiert. In diesem Fall werden die Notfallkontakte schnellstmöglich informiert.

    • Freizeit Ordnung 
    • Freizeit Ordnung

      1. Die Freizeit Ordnung ist für jeden Teilnehmer verbindlich.

      2. Das Freizeithaus darf von keinem Teilnehmer unerlaubt verlassen werden. Ab- und Rückmeldung bei dem verantwortlichen Leiter.

      3. Bei dem täglichen Zusammenleben sind die Royal Ranger – Regeln von großer Bedeutung. Die goldene Regel wie auch die blauen Zacken werden aktiv umgesetzt.

      4. Dienste sind einzuhalten und ordentlich zu erledigen.

      5. Die Sicherheitsrichtlinien im Umgang mit Werkzeugen und Freizeithaus sind von jedem Teilnehmer zu beachten und einzuhalten.

      6. Zimmer des anderen Geschlechtes sind nicht zu betreten.

      7. Die Nachtruhe ist einzuhalten.

      8. Weisungsbefugt für alle Teilnehmer sind alle Leiter, Juniorleiter und Teamhelfer (Teilnehmende Eltern/ eingeschrängt Scouts).

      9. Auf das tragen von Tarn oder Militärkleidung wird verzichtet.

      10. Beim gemeinsamen Morgenappell ist das tragen der Kluft Pflicht.

      Wer gegen diese Regeln verstößt, bekommt eine Verwarnung. Bei wiederholten Verstößen, erfolgt der Heimtransport auf Kosten der Eltern.

    • Löschen
    • Einverständniserklärung zur ärztlich angeordnete Medikamentenvergabe (Medikamentenplan)

      Hiermit bevollmächtigen wir den Erste Hilfe beauftragten Leiter auf der Freizeit unserer Tochter/unserem Sohn für den Zeitraum der Freizeit die aufgezählten Medikamente im Rahmen der Royal Rangers-Arbeit zu verabreichen. (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)

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