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  •  Vertrag für fotografische Hochzeitsdienstleistungen

    mit Robingrafie / Robin Bellmann

    - nachfolgend Fotograf genannt-

    Schelmenwasenstr. 54 / 73614 Schorndorf

    www.robingrafie.de

    kontakt@robingrafie.de

    Steuernummer: 90029/12031

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  • Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie für alle Parteien, die an der vereinbarten Fotosession beteiligt sind, verantwortlich ist. Sollte eine Person an der Fotosession beteiligt sein, die den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, übernimmt das Brautpaar die Verantwortung für jegliche Haftung.

    Der Fotograf ist dafür verantwortlich, dem Brautpaar eine fotografische Dienstleistung zu erbringen, wie in diesem Vertrag beschrieben. Das Brautpaar möchte den Fotografen für fotografische Dienstleistungen zu dem unten angegebenen Preis engagieren.

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  • Jede weitere Stunde - 230€

    Anfahrten bis zu 30 km sind kostenlos. Während des Hochzeitstages fallen für zusätzlich zurückgelegte Kilometer keine weiteren Kosten an.

  • ***Bitte teilen Sie dem Fotografen alle Adress-, Orts- oder Zeitänderungen mit, die sich während der Hochzeitsplanung ergeben können.

  • Eine Veröffentlichung der Fotografien erfolgt ohne Nennung des Nachnamens.

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  • §1 Allgemeines

    - Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.

    - Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nicht.

    - Die Anzahl der Bilder hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist daher variabel - Dauer der Hochzeit, Anzahl der Gäste, Wetter, etc. 

    - Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

    - Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

    - Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen in ähnlichem Preisrahmen zu finden.

    Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

    §2 Lieferung der Bilder

    Lieferung der Bilder an das Brautpaar innerhalb von 3 Wochen nach der Hochzeit in passwortgeschützter Online-Galerie (Pixieset) im JPG-Format und in voller Auflösung. Lieferung der Preview-Bilder erfolgt im Laufe des Tages nach der Hochzeit. 

    Die Online-Galerie steht für mindestens 12 Monate zur Verfügung, danach werden die angefertigten Bilder von mir in einer sicheren Cloud sowie auf externen SSD-Speichermedien gesichert, um eine zuverlässige Archivierung zu gewährleisten.

    §3 Nutzungsrechte/Freigabeerklärung

    Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein.

    § 4 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung

    Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die

    Kündigung der Nutzungsvereinbarung bedarf in jedem Fall der Textform.

    § 5 Recht und Gerichtsstand

    Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

    § 6 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist der Vertrag so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird. Der Vertrag als solches behält seine Gültigkeit.

    § 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

    Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um 240€ pro Stunde. Der Fotograf spricht eine Verlängerung mit dem Brautpaar vor Ort ab. 

    Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, wie folgend geltend machen:

    - weniger als 8 Wochen vor Termin - 20% des Honorars nach Auftragssumme

    - weniger als 4 Wochen vor Termin -  50% des Honorars nach Auftragssumme

    Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit / Unfall / Todesfall fällig.

    Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann kein Mangel abgeleitet werden.

    § 8 Bezahlung

    Für die Beauftragung ist keine Vorauszahlung erforderlich. Die Vergütung wird erst mit der vollständigen Lieferung der bearbeiteten Bilddateien fällig; die Rechnung wird nach Übergabe der vereinbarten Leistungen gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach erhalt zu begleichen.

    § 9 Bearbeitung der Bilder

    Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom der Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

  • Mit der Unterschrift bestätigt das Brautpaar, die Bedingungen dieses Vertrages gelesen und verstanden zu haben und stimmt diesen zu.

  • Kundenunterschrift (per Touch oder mit der Maus)

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