§1 Allgemeines
- Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
- Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nicht.
- Die Anzahl der Bilder hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist daher variabel - Dauer der Hochzeit, Anzahl der Gäste, Wetter, etc.
- Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
- Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
- Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen in ähnlichem Preisrahmen zu finden.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
§2 Lieferung der Bilder
Lieferung der Bilder an das Brautpaar innerhalb von 3 Wochen nach der Hochzeit in passwortgeschützter Online-Galerie (Pixieset) im JPG-Format und in voller Auflösung. Lieferung der Preview-Bilder erfolgt im Laufe des Tages nach der Hochzeit.
Die Online-Galerie steht für mindestens 12 Monate zur Verfügung, danach werden die angefertigten Bilder von mir in einer sicheren Cloud sowie auf externen SSD-Speichermedien gesichert, um eine zuverlässige Archivierung zu gewährleisten.
§3 Nutzungsrechte/Freigabeerklärung
Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein.
§ 4 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die
Kündigung der Nutzungsvereinbarung bedarf in jedem Fall der Textform.
§ 5 Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist der Vertrag so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird. Der Vertrag als solches behält seine Gültigkeit.
§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so kann der Fotograf nach Absprache vor Ort eine Verlängerung berechnen. Die Höhe beträgt 250€ pro Stunde.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, wird kein gesondertes Ausfallhonorar fällig. In diesem Fall wird lediglich die bereits geleistete Anzahlung einbehalten, wenn die Absage nicht mindestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgt.
Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit, Unfall oder Todesfall fällig. In diesen Fällen wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, sofern dies von den Auftraggebern ausdrücklich gewünscht wird. Aus allfälligen fehlenden Aufnahmen bestimmter Personen kann kein Mangel abgeleitet werden.
§ 8 Bezahlung
Mit Unterzeichnung dieses Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 500€ fällig. Erst mit Eingang dieser Zahlung gilt der Hochzeitstermin als verbindlich reserviert.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Der verbleibende Restbetrag ist nach der Hochzeit fällig. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung und Übergabe der finalen Galerie gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber – ab 6 Monate vor Hochzeitstermin – wird die Anzahlung nicht erstattet, da der Fotograf den Termin exklusiv freigehalten hat.
Sollte der Fotograf aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) den Termin nicht wahrnehmen können, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
§ 9 Bearbeitung der Bilder
Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom der Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.