§1 Allgemeines
- Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
- Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nicht.
- Die Anzahl der Bilder hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist daher variabel - Dauer der Hochzeit, Anzahl der Gäste, Wetter, etc.
- Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
- Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
- Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen in ähnlichem Preisrahmen zu finden.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
§2 Lieferung der Bilder
Lieferung der Bilder an das Brautpaar innerhalb von 3 Wochen nach der Hochzeit in passwortgeschützter Online-Galerie (Pixieset) im JPG-Format und in voller Auflösung. Lieferung der Preview-Bilder erfolgt im Laufe des Tages nach der Hochzeit.
Die Online-Galerie steht für mindestens 12 Monate zur Verfügung, danach werden die angefertigten Bilder von mir in einer sicheren Cloud sowie auf externen SSD-Speichermedien gesichert, um eine zuverlässige Archivierung zu gewährleisten.
§3 Nutzungsrechte/Freigabeerklärung
Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein.
§ 4 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die
Kündigung der Nutzungsvereinbarung bedarf in jedem Fall der Textform.
§ 5 Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist der Vertrag so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird. Der Vertrag als solches behält seine Gültigkeit.
§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um 240€ pro Stunde. Der Fotograf spricht eine Verlängerung mit dem Brautpaar vor Ort ab.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, wie folgend geltend machen:
- weniger als 8 Wochen vor Termin - 20% des Honorars nach Auftragssumme
- weniger als 4 Wochen vor Termin - 50% des Honorars nach Auftragssumme
Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit / Unfall / Todesfall fällig.
Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann kein Mangel abgeleitet werden.
§ 8 Bezahlung
Für die Beauftragung ist keine Vorauszahlung erforderlich. Die Vergütung wird erst mit der vollständigen Lieferung der bearbeiteten Bilddateien fällig; die Rechnung wird nach Übergabe der vereinbarten Leistungen gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach erhalt zu begleichen.
§ 9 Bearbeitung der Bilder
Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom der Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.