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  •  Vertrag für fotografische Hochzeitsdienstleistungen

    mit Robingrafie / Robin Bellmann

    - nachfolgend Fotograf genannt-

    Schelmenwasenstr. 54 / 73614 Schorndorf

    www.robingrafie.de

    kontakt@robingrafie.de

    Steuernummer: 90029/12031

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  • Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie für alle Parteien, die an der vereinbarten Fotosession beteiligt sind, verantwortlich ist. Sollte eine Person an der Fotosession beteiligt sein, die den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, übernimmt das Brautpaar die Verantwortung für jegliche Haftung.

    Der Fotograf ist dafür verantwortlich, dem Brautpaar eine fotografische Dienstleistung zu erbringen, wie in diesem Vertrag beschrieben. Das Brautpaar möchte den Fotografen für fotografische Dienstleistungen zu dem unten angegebenen Preis engagieren.

  • Datum & Uhrzeit - Beginn meiner Arbeit*
     . .
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  • Anzahlung - 500€ pauschal

    Jede weitere Stunde - 250€

    Anfahrten bis zu 30 km sind kostenlos. Während des Hochzeitstages fallen für zusätzlich zurückgelegte Kilometer keine weiteren Kosten an.

  • ***Bitte teilen Sie dem Fotografen alle Adress-, Orts- oder Zeitänderungen mit, die sich während der Hochzeitsplanung ergeben können.

  • Bitte kreuzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten an:*
  • Eine Veröffentlichung der Fotografien erfolgt ohne Nennung des Nachnamens.

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  • §1 Allgemeines

    - Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.

    - Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nicht.

    - Die Anzahl der Bilder hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist daher variabel - Dauer der Hochzeit, Anzahl der Gäste, Wetter, etc. 

    - Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

    - Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

    - Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen in ähnlichem Preisrahmen zu finden.

    Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

    §2 Lieferung der Bilder

    Lieferung der Bilder an das Brautpaar innerhalb von 3 Wochen nach der Hochzeit in passwortgeschützter Online-Galerie (Pixieset) im JPG-Format und in voller Auflösung. Lieferung der Preview-Bilder erfolgt im Laufe des Tages nach der Hochzeit. 

    Die Online-Galerie steht für mindestens 12 Monate zur Verfügung, danach werden die angefertigten Bilder von mir in einer sicheren Cloud sowie auf externen SSD-Speichermedien gesichert, um eine zuverlässige Archivierung zu gewährleisten.

    §3 Nutzungsrechte/Freigabeerklärung

    Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein.

    § 4 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung

    Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die

    Kündigung der Nutzungsvereinbarung bedarf in jedem Fall der Textform.

    § 5 Recht und Gerichtsstand

    Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

    § 6 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist der Vertrag so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird. Der Vertrag als solches behält seine Gültigkeit.

    § 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

    Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so kann der Fotograf nach Absprache vor Ort eine Verlängerung berechnen. Die Höhe beträgt 250€ pro Stunde.

    Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, wird kein gesondertes Ausfallhonorar fällig. In diesem Fall wird lediglich die bereits geleistete Anzahlung einbehalten, wenn die Absage nicht mindestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgt. 

    Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit, Unfall oder Todesfall fällig. In diesen Fällen wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

    Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, sofern dies von den Auftraggebern ausdrücklich gewünscht wird. Aus allfälligen fehlenden Aufnahmen bestimmter Personen kann kein Mangel abgeleitet werden.

    § 8 Bezahlung

    Mit Unterzeichnung dieses Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 500€ fällig. Erst mit Eingang dieser Zahlung gilt der Hochzeitstermin als verbindlich reserviert.

    Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

    Der verbleibende Restbetrag ist nach der Hochzeit fällig. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung und Übergabe der finalen Galerie gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

    Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber – ab 6 Monate vor Hochzeitstermin – wird die Anzahlung nicht erstattet, da der Fotograf den Termin exklusiv freigehalten hat.

    Sollte der Fotograf aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) den Termin nicht wahrnehmen können, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

    § 9 Bearbeitung der Bilder

    Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom der Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

  • Mit der Unterschrift bestätigt das Brautpaar, die Bedingungen dieses Vertrages gelesen und verstanden zu haben und stimmt diesen zu.

    Nachdem der Vertrag bei mir eingegangen ist, sende ich die Rechnung für die Anzahlung.

  • Kundenunterschrift (per Touch oder mit der Maus)

  • Der Vertrag ist ab dem heutigen Datum bindend:
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