• Antrag auf Ausstellung eines Ehrenamtsvertrags

  • Du möchtest als Abteilungsleiter einen Ehrenamtsvertrag für einen Funktionär beantragen?

    Schön, dass ein Funktionär weiterhin ehrenamtlich tätig ist und hierfür eine Ehrenamtspauschale erhalten soll. Grundlage für die Ausbezahlung einer Ehrenamtspauschale ist das Ausstellen eines Ehrenamtvertrags.

    Deine Vorbereitungen:

    • Abteilungsversammlung: Es muss in der Abteilungsversammlung der Beschluss gefasst werden, dass eine Ehrenamtspauschale ausbezahlt werden soll. Hierzu muss ein Protokoll mit folgenden Daten vorliegen:
      • Start/Ende der Auszahlung
      • Höhe der Pauschale
      • Bezeichnung der Funktionärstätigkeit
    • Umlaufbeschluss Vereinsrat: Wenn eine Abteilungsordnung vorliegt und die Tätigkeit dort explizit als Funktionärsamt bezeichnet wird, ist kein Umlaufbeschluss erforderlich. In allen anderen Fällen muss ein Umlaufbeschluss im Vereinsrrat (Antrag an praesidium@tsv-gersthofen.de) gestellt werden.

    So läuft der Prozess:

    1. Abteilungsleiter: Beantragung eines Ehrenamtsvertrags nach Beschluss in der Abteilungsversammlung (+ ggf. Umlaufbeschluss Vereinsrat) mittels dieses Formulars.
    2. Ehrenamtsinhaber: Nach Absenden dieses Formulars erhält der Ehrenamtsinhaber per E-Mail die Aufforderung seine persönlichen Daten im Formular zu ergänzen. Der Antrag zur Ausstellung des Ehrenamtsvertrags wird dann an die Geschäftsstelle übermittelt.
    3. Geschäftsstelle: Versand des Ehrenamtsvertrags an den Ehrenamtsträger.
  • Protokoll und Umlaufbeschluss Vereinsrat

    Lade hier das Protokoll der Abteilungsversammlung hoch, aus der der Beschluss zur Erteilung einer Ehrenamtspauschale hervorgeht.
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  • Wenn das Funktionärsamt, für das eine Ehrenamtspauschale bezahlt werden soll (z.B. Schatzmeister), explizit in deiner Abteilungsordnung benannt ist, dann ist kein zusätzlicher Umlaufbeschluss im Vereinsrtat erforderlich. 

    Falls das Amt dort nicht genannt ist, oder keine Abteilungsordnung besteht, ist ein Umalufbeschluss im Vereinsrat erforderlich.

  • Umlaufbeschluss erforderlich!

  • Bevor du einen Ehrenamtsvertrag beantragen kannst, muss ein Umlaufbeschluss im Vereinsrat gestellt werden.

    Prozess:

    1) Abteilungsleiter stellt einen Antrag zum Umlaufbeschluss mittels E-Mail an: praesidium@tsv-gersthofen.de

    2) Antragstext: "Die Abteilung xxx stellt basierend auf § 19, Abs. (2) b) der Finanzordnung den Antrag, dass für xxx eine Ehrenamtspauschale ausgezahlt wird. Die Eckdaten der Pauschle sind im angehängten Protokoll der Abteilungsversammlung zu entnehmen."

  • Vertragskonditionen

    Muss den Daten aus dem Protokoll entsprechen.
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  • Daten des Ehrenamtsträgers

    Persönlichen Daten des Empfängers der Ehrenamtspauschale
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