Mitgliedsantrag TSV 1860 Ansbach
  • Turn- und Sportverein 1860 Ansbach e.V.

    Brauhausstraße 15, 91522 Ansbach • 0981-13412 • tsv@tsv1860ansbach.de • www.tsv1860ansbach.de
  • Aufnahmeantrag Hauptverein

    (Bitte jedes Mitglied gesondert anmelden)
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  • Abteilung

  • Beitragssätze des Hauptvereins ab 01.01.2025

    Kosten pro Monat
  • Erwachsene 15 €
    Paare und Ehepaare 25 €
    Rentner und Pensionisten
    ab 65 Jahren (gegen Nachweis)
    10 €
    Familie 1:
    1 Elternteil mit 1 Kind bis 25 Jahre (gegen jährlichen Nachweis ab 18 Jahre als Auszubildender, Schüler oder Student)
    23 €
    Familie 2:
    mind. 1 Elternteil mit Kinder bis 25 Jahre (mindestens 3 Personen) (gegen jährlichen Nachweis ab 18 Jahre als Auszubildender, Schüler oder Student)
    28 €
    Kinder und Jugendliche
    bis zum 18. Lebensjahr
    10 €
    Auszubildende, Schüler und Studenten
    ab 18 Jahren (gegen jährlichen Nachweis)
    10 €
    Bundesfreiwilligendienst und Soziales Jahr frei
  • 1. Die Sonderbeiträge der Tennisabteilung staffeln sich wie folgt:

    Ewachsene 75 €
    Ehepartner 60 €
    Schüler, Student, Azubi 25 €
    Kinder ab 8 Jahren bis 18 Jahre 25 €
    passive Mitglieder 20 €

    2. Die Beiträge sind halbjährlich zu zahlen.

    3. Arbeitsstundenregelung:

    1. Jedes aktive Mitglied ab dem Alter von 18 Jahren hat jährlich fünf Arbeitsstunden zu leisten; im Alter von 16 und 17 Jahren beträgt die jährliche Arbeitsstundenzahl drei. Von der Leistung von Arbeitsstunden freigestellt sind Mitglieder unter 16 Jahren und passive Mitglieder.
    2. Die Arbeitsstunden dienen dem Erhalt der Tennisanlage.
    3. Abgeleistet werden können die Arbeitsstunden z.B. durch:
      1. Mitarbeit bei der Instandsetzung oder Stilllegung der Plätze im Frühjahr bzw. Herbst
      2. Renovierungs- und Pflegearbeiten während der laufenden Saison
      3. Pflege der Außenanlagen, z. B. Unkraut jäten, Gras/Moos am/im Platz beseitigen
      4. Arbeiten nach Aufforderung oder Rücksprache mit dem technischen Leiter
      5. Reinigung des Tennisheims
    4. Alle Arbeitstermine werden durch elektronische Mitteilungen oder auf der Internetseite der Tennisabteilung oder durch Aushang im Tennisheim bekannt gemacht.
    5. Die geleisteten Arbeitsstunden werden in einer Liste vom Sportwart oder einem Mitglied der Abteilungsleitung erfasst.
    6. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 12,- € in Rechnung gestellt. Der Betrag wird von der Abteilungsleitung aufgrund der unter e) genannten Liste festgesetzt und am 30.11. des Jahres eingefordert.
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Aufnahme nur mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich (Gläubiger-Identifikationsnummer DE 17TSV00000066496)
  • Rechtliches

  • Mitgliederinformation

    Beitragseinzug
    Der TSV 1860 Ansbach e. V. hat sich die elektronische Datenverarbeitung für die Mitgliederverwaltung und den Beitragseinzug zu Nutzen gemacht. Aus diesem Grunde ist die Mitgliedschaftsaufnahme nur mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich.

    Sollte mein Konto zum Zeitpunkt der Beitragseinziehung nicht die erforderliche Deckung aufweisen und entstehen dem Verein durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten, werde ich diese auf Anforderung erstatten.

    Auszug aus der Satzung des Vereins § 3 Ziffer 3
    Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Neumitglieder haben ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 3 Monate nach Eintritt.

    Datenschutz
    Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (sog. personenbezogene Daten) auf Datenverarbeitungs-Systemen des Vereins, gespeichert und für Verwaltungszwecke des Vereins verarbeitet und genutzt werden. Je nach Anforderung des zuständigen Fachverbandes und des Bayerischen Landes-Sportverbandes werden Daten an die Verbände weitergeleitet für deren Verwaltungszwecke.

    Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Außenstehende weiterzugeben.

    Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die, bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Verein oder den Verbänden gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins/der Verbände nicht notwendig sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ihre personenbezogenen Daten werden mit Austritt gelöscht, es sei denn gesetzliche Vorschriften schreiben eine Aufbewahrungsfrist vor.

    Mit der Bestätigung der Beitrittserklärung stimme ich der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten zu, soweit es für Vereins-/Verbands-Zwecke erforderlich ist.

  • Anmeldung abschließen

    Wir verarbeiten die Informationen und senden eine Bestätigung deiner Daten. Dies kann ein paar Tage in Anspruch nehmen.
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