• Erklärung zum Einkommen

  • Einrichtungsplatz*
  • Ist das Kind in Potsdam gemeldet?*
  • Besteht eine Kostenübernahme der Heimatgemeinde?*
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    • Einkommen  
    • Haben Sie ein Nettogesamteinkommen über 107.001,00€?*
    • Angaben zu den Antragsstellern  
    • alleinerziehend?*
    • alleinerziehend?*
    • Angaben zu den im Haushalt lebenden und unterhaltspflichtigen Kindern  
    • Ich/Wir haben   *   Kind/er

    • Geburtsdatum*
       . .
    • Geburtsdatum*
       . .
    • Geburtsdatum*
       . .
    • Geburtsdatum*
       . .
    • Geburtsdatum*
       . .
    • Geburtsdatum*
       . .
    • Netto Einkommen der Mutter  
    • Sind Sie Soldaten?*
    • Sind Sie Beamte?*
    • Erhöhte Werbungskosten*
    • Zu den Angaben habe(n) ich/wir Belege und Nachweise (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerkarte, Verdienstbescheinigungen) zur Glaubhaftmachung beigefügt. Erhöhte Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge für Berufsverbände, Unterricht + Fortbildung) werden gegengerechnet und in Abzug gebracht. Bei Selbstständigen, die noch keinen aktuellen Einkommenssteuerbescheid erhalten haben, ist von einer Einkommensschätzung auszugehen. Änderungen in den wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen sind dem Träger der Einrichtung unaufgefordert mitzuteilen. Die Einstufung erfolgt dann nach dem aktuellen Einkommen.

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    • Datum*
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    • Netto Einkommen des Vaters  
    • Sind Sie Soldaten?*
    • Sind Sie Beamte?*
    • Erhöhte Werbungskosten*
    • Zu den Angaben habe(n) ich/wir Belege und Nachweise (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerkarte, Verdienstbescheinigungen) zur Glaubhaftmachung beigefügt. Erhöhte Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge für Berufsverbände, Unterricht + Fortbildung) werden gegengerechnet und in Abzug gebracht. Bei Selbstständigen, die noch keinen aktuellen Einkommenssteuerbescheid erhalten haben, ist von einer Einkommensschätzung auszugehen. Änderungen in den wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen sind dem Träger der Einrichtung unaufgefordert mitzuteilen. Die Einstufung erfolgt dann nach dem aktuellen Einkommen.

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