Zu den Angaben habe(n) ich/wir Belege und Nachweise (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerkarte, Verdienstbescheinigungen) zur Glaubhaftmachung beigefügt. Erhöhte Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge für Berufsverbände, Unterricht + Fortbildung) werden gegengerechnet und in Abzug gebracht. Bei Selbstständigen, die noch keinen aktuellen Einkommenssteuerbescheid erhalten haben, ist von einer Einkommensschätzung auszugehen. Änderungen in den wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen sind dem Träger der Einrichtung unaufgefordert mitzuteilen. Die Einstufung erfolgt dann nach dem aktuellen Einkommen.