Neu gestellte Mitgliedsanträge werden zunächst durch den Verbandsvorstand entschieden. Die Aufnahme neuer Mitglieder/innen entscheidet der gewählte Landesverband, bzw. dessen Mitgliederversammlung. Eine persönliche Vorstellung auf einer Versammlung ist für die Aufnahme zwingend erforderlich.
Solange das Mitglied nicht durch eine ordentliche Mitgliederversammlung in den VDF e.V. aufgenommen wurde, besteht eine so genannte Fördermitgliedschaft:
"Eine Fördermitgliedschaft ist eine Form der Mitgliedschaft, bei der man den Verband Deutscher Falkner e.V. finanziell durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag unterstützt ohne vereinsinterne Verpflichtungen. Fördermitglieder haben jedoch kein Stimmrecht und sind selbst nicht wählbar".
Diese Fördermitgliedschaft wird erst mit Aufnahme in den VDF e.V. in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
Mit Absendung des Antrags erkennt der/die Antragstellerin die Satzung des VDF e.V. an.