Mitgliedsantrag VDF e.V. Logo
  • Mitgliedsantrag

    Verband Deutscher Falkner - Bund für Falknerei und Greifvogelschutz e.V.
  • Verband Deutscher Falkner
    Bund für Falknerei und Greifvogelschutz e.V.
    Brahmsweg 39
    06667 Weißenfels

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  • Baden-Württemberg

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 70€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€ 
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Nord

    ( Zusammenschluss aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein )

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 70€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Thüringen

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 70€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Sachsen-Anhalt

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 70€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Rheinland-Pfalz / Saarland

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 60€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Nordrhein-Westfalen

    • ordentliches Mitglied = Jahresbeitrag 70€
    • Zweitmitgliedschaft = Jahresbeitrag 40€
    • Familienmitglied = Jahresbeitrag 40€
    • Ermäßigter Beitrag = Jahresbeitrag 40€ ( Schüler / Auszubildende und Studenten mit Nachweis )
    • Fördermitglied = Jahresbeitrag 40€
  • Der zuständige Landesverband wird in der Regel durch die regionale Zugehörigkeit Ihres Wohnortes bestimmt, jedoch können Sie natürlich auch in einem anderen Landesverband Mitglied werden.

  • Familienmitgliedschaft

    Der Partner eines ordentlichen Mitglieds und die zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können Familienmitglieder werden.

  • Zweitmitgliedschaft

    Ordentliche Mitglieder können, zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden Mitgliedschaft in dem für sie zuständigen Landesverband, in weiteren Landesverbänden die Mitgliedschaft als Zweitmitglied erwerben.

  • Fördermitgliedschaft

    Eine Fördermitgliedschaft ist eine Form der Mitgliedschaft, bei der man den Verband Deutscher Falkner e.V. finanziell durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag unterstützt ohne vereinsinternen Verpflichtungen.

    Anträge auf Fördermitgliedschaft werden vom Bundesvorstand entschieden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und sind selbst nicht wählbar.

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  • Sepa - Lastschriftmandat

    Die Fälligkeit des Mitgliedbeitrags wird erst durch die Aufnahme des Mitglieds durch den jeweiligen Landesverband ( gewählte Gliederung ), bzw. dessen Mitgliederversammlung begründet.
  • Clear
  • Neu gestellte Mitgliedsanträge werden zunächst durch den Verbandsvorstand entschieden. Die Aufnahme neuer Mitglieder/innen entscheidet der gewählte Landesverband, bzw. dessen Mitgliederversammlung. Eine persönliche Vorstellung auf einer Versammlung ist für die Aufnahme zwingend erforderlich.

    Solange das Mitglied nicht durch eine ordentliche Mitgliederversammlung in den VDF e.V. aufgenommen wurde, besteht eine so genannte Fördermitgliedschaft:

    "Eine Fördermitgliedschaft ist eine Form der Mitgliedschaft, bei der man den Verband Deutscher Falkner e.V. finanziell durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag unterstützt ohne vereinsinterne Verpflichtungen. Fördermitglieder haben jedoch kein Stimmrecht und sind selbst nicht wählbar".

    Diese Fördermitgliedschaft wird erst mit Aufnahme in den VDF e.V. in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.

    Mit Absendung des Antrags erkennt der/die Antragstellerin die Satzung des VDF e.V. an.

     

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