Fortbildungen
Es ist ein Nachweis über einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 150 Einheiten in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG notwendig. Diese Einheiten dürfen anteilsmäßig neben besuchten Fortbildungen (Seminaren, Kongressen, Tagungen, etc.) auch Supervision, Intervision, eigene Publikationen, Vortrags-/Lehrtätigkeit oder Fachliteraturstudium beinhalten.
Zum Nachweis Ihrer speziellen Qualifikation zur klinisch psychologischen Therapie müssen davon mindestens 60 Einheiten der praktischen klinisch psychologischen Behandlung gewidmet sein und Seminarcharakter aufweisen. Bitte laden Sie zusätzlich zu den einzelnen Fortbildungsbestätigungen auch eine Gesamtübersicht aller absolvierten Fortbildungen hoch. Diese Übersicht enthält pro Fortbildung das Datum, den Vortragenden, den Titel der Veranstaltung und die Anzahl der absolvierten Einheiten sowie die Gesamtsumme.
Diese müssen innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden und können ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an behandlungsrelevanten Fortbildungen (Seminaren, Tagungen, Vorträgen) erworben werden. Sie kommen nicht additiv zu den 150 EH dazu, sondern sind ein Teil davon. Es können hierfür jedoch keine Supervisionen, Fachliteraturstudium, eigene Vorträge etc. angerechnet werden!
Behandlungsrelevante Fortbildungen sind jene, in denen Methoden, Konzepte, Tools, Strategien zur praktischen klinisch-psychologischen Behandlung psychischer Erkrankungen gelehrt werden (keine Grundlageninformationen, keine Diagnoseinstrumente, keine diagnostischen Vorgehensweisen, keine gesundheits-, verkehrs- oder arbeitspsychologischen Interventionsstrategien, etc.).