• Anmeldung als psyhelp Behandler:in 2026/2027

    für vollfinanzierte Kassenplätze der klinisch-psychologischen Behandlung
  • Wichtiger Hinweis (Stand 09.07.2026)

    Aktuell werden verstärkt Behandler:innen in Wien und Niederösterreich gesucht.   

    Die nachfolgenden Qualifikationsanforderungen müssen für eine Aufnahme erfüllt und nachgewiesen werden (detailliertere Informationen hierzu sind im Uploadbereich im nächsten Schritt nachzulesen): 

     

    • Berufsliste
      Eintragung in die vom BMASPGK geführte Liste der Klinischen Psycholog:innen 
    • Praktische Erfahrung
      Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in klinisch psychologischer Behandlung nach Eintragung in die Berufsliste. Dabei ist die klinisch psychologische Behandlung von psychischen Störungen nötig (keine Beratungserfahrung, Durchführung von Präventionsprogrammen, Trainings oder Schulungen etc., auch nicht um Diagnostik- und Begutachtungserfahrung).
    • Einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen
      Es ist ein Nachweis über einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 150 Stunden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG notwendig. Bitte beachten Sie, dass mindestens 60 Stunden davon der praktischen klinisch psychologischen Behandlung nachweisbar gewidmet sein müssen.

     

    Eine BÖP-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und bearbeiten diese ehestmöglich!

     

  • Personen-/Praxisdaten

  • Vertiefende Hinweise zu den Qualifikationsanforderungen

  • Bitte beachten Sie die folgenden Qualifikationsanforderungen vor dem Hochladen Ihrer Nachweise:

    • Berufserfahrung
      Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in klinisch psychologischer Behandlung nach Eintragung
      • In Vollzeitanstellung über mindestens zwei Jahre bzw. in gleichwertigem Ausmaß in Teilzeitanstellung (z.B. mindestens vier Jahre zu 50%) in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hier ist eine Arbeitgeberbestätigung erforderlich, die detailliert Auskunft über die verschiedenen Anstellungszeiträume inkl. jeweiligem Stundenausmaß, Tätigkeitsbeschreibung und Unterbrechungen gibt. Kam es bei einem Arbeitgeber zu einer Änderung des Stundenausmaßes oder der Tätigkeit, sind Beginn- und Enddatum pro Stundenausmaß aufzuführen (z.B. „1.1.20-31.12.22 38h, 1.1.23-31.12.24 16h, 1.1.24-laufend Karenz“)
        ODER
      • In freier Praxis im Ausmaß von mind. 1000 Stunden/Jahr innerhalb der letzten zwei Jahre. Hier ist als Nachweis eine eidesstattliche Erklärung erforderlich, aus der Zeitraum der Tätigkeit (inkl. möglichen Unterbrechungen der Tätigkeit), Ausmaß der geleisteten Stunden und Ausmaß klinisch Behandlung (keine Diagnostik, Beratungen, Trainings, gesundheitspsychologischen Interventionen, etc.) sowie behandelter Störungsbilder und Altersgruppen eindeutig hervorgehen.
        Eine beispielhafte Möglichkeit des Stundenausmaßes wäre:
        • Innerhalb der letzten zwei Jahre je 1000 Stunden in freier Praxis, davon je 750 Stunden Behandlung.
        • Seit 2020 je 400 Stunden in freier Praxis, davon je 250 Stunden Behandlung.
        • Seit 2022 je 250 Stunden in freier Praxis, davon je 200 Stunden Behandlung in Kombination mit einem Angestelltenverhältnis. 
      • Eine Kombination aus Anstellung und Tätigkeit in freier Praxis ist ebenso möglich. Bitte jedenfalls alle Nachweise hierzu hochladen!


    • Fortbildungen
      Es ist ein Nachweis über einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 150 Einheiten in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG notwendig. Diese Einheiten dürfen anteilsmäßig neben besuchten Fortbildungen (Seminaren, Kongressen, Tagungen, etc.) auch Supervision, Intervision, eigene Publikationen, Vortrags-/Lehrtätigkeit oder Fachliteraturstudium beinhalten.

      Zum Nachweis Ihrer speziellen Qualifikation zur klinisch psychologischen Therapie müssen davon mindestens 60 Einheiten der praktischen klinisch psychologischen Behandlung gewidmet sein und Seminarcharakter aufweisen. Bitte laden Sie zusätzlich zu den einzelnen Fortbildungsbestätigungen auch eine Gesamtübersicht aller absolvierten Fortbildungen hoch. Diese Übersicht enthält pro Fortbildung das Datum, den Vortragenden, den Titel der Veranstaltung und die Anzahl der absolvierten Einheiten sowie die Gesamtsumme. 

      Diese müssen innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden und können ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an behandlungsrelevanten Fortbildungen (Seminaren, Tagungen, Vorträgen) erworben werden. Sie kommen nicht additiv zu den 150 EH dazu, sondern sind ein Teil davon. Es können hierfür jedoch keine Supervisionen, Fachliteraturstudium, eigene Vorträge etc. angerechnet werden!

      Behandlungsrelevante Fortbildungen sind jene, in denen Methoden, Konzepte, Tools, Strategien zur praktischen klinisch-psychologischen Behandlung psychischer Erkrankungen gelehrt werden (keine Grundlageninformationen, keine Diagnoseinstrumente, keine diagnostischen Vorgehensweisen, keine gesundheits-, verkehrs- oder arbeitspsychologischen Interventionsstrategien, etc.).

     

  • Vorlage Eidesstattliche Erklärung

  • Image field 84
  • Uploadbereich für Ihre Nachweise

  • Bitte laden Sie hierzu nachfolgend die Nachweise hoch. Eine fachliche Prüfung wird nur bei Vollständigkeit durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass wir bei der Aufnahme auf eine österreichweite Verteilung von Behandler:innen achten.  

  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Weitere Angaben

  • In welchen Diagnosegruppen verfügen Sie über nachweisbare Schwerpunkte?*
  • Bitte beachten Sie, dass die Behandlung psychischer Erkrankungen der Diagnosen F70 (Leichte Intelligenzminderung) und F81 (Spezifische Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) keine Kassenleistungen sind. 

  • Einwilligung zur Datenverarbeitung*
  • Wir freuen uns über Ihre Interesse an der Mitwirkung und bitten Sie um Geduld, wir melden uns ehestmöglich bei Ihnen! Bei Rückfragen wenden Sie sich an service@psyhelp.at

  • Should be Empty: