Wichtiger Hinweis (Stand 09.07.2026)
Aktuell werden verstärkt Behandler:innen in Wien und Niederösterreich gesucht.
Die nachfolgenden Qualifikationsanforderungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein und nachgewiesen werden (detailliertere Informationen hierzu finden Sie im Uploadbereich im nächsten Schritt):
- Berufsliste
Eintragung in die vom BMASPGK geführte Liste der Klinischen Psycholog:innen
- Praktische Erfahrung
Mehrjährige praktische Erfahrung (mind. 2 Jahre Vollzeitäquivalent) in klinisch-psychologischer Behandlung nach Eintragung in die Berufsliste.
- Einschlägige, aktuelle und nachweisbare Fortbildungen
Es ist der Nachweis der Erfüllung der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG (150 Einheiten in den letzten 5 Jahren) notwendig. Zum Nachweis Ihrer speziellen Qualifikation für die klinisch-psychologische Therapie müssen davon mindestens 60 Einheiten dem Bereich der praktischen klinisch-psychologischen Behandlung zugeordnet werden können und Seminarcharakter aufweisen.
Eine BÖP-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und bearbeiten diese ehestmöglich!