• Anmeldung als Behandler:in 2026/2027

    für vollfinanzierte Kassenplätze der klinisch-psychologischen Behandlung
  • Wichtige Hinweise 

    Hier finden Sie die OTS Meldung zum Angebot zum Nachlesen.

    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Kassenleistung keine Zuzahlung zum Honorar erfolgen darf und es für Patient:innen jedenfalls kostenlos ist. 

    Bitte beachten Sie auch, dass Patient:innen zentral durch die zu errichtende Servicestelle österreichweit vermittelt werden und das Angebot ab Anfang 2026 zur Verfügung steht und derzeit mit Hochdruck im Aufbau ist.

    Eine BÖP-Mitgliedschaft ist kein Aufnahmekritierium. Alle Personen, die sich bis 2. Jänner 2026 angemeldet haben, erhalten bis 12. Jänner eine erste Rückmeldung. 

    Alle weiteren Anmeldungen werden innerhalb von rund einer Woche geprüft. Bis 31. Jänner 2026 werden Anmeldungen generell angenommen. 

     

  • Die nachfolgenden Qualifikationsanforderungen müssen für eine Aufnahme erfüllt und nachgewiesen werden: 

    1. Eintragung in die vom BMASPGK geführte Liste der Klinischen Psycholog:innen
      Bitte laden Sie hierfür den Auszug aus der Liste hoch.
      1.a. Sofern es zu einer Namensänderung seit Eintragung in die Liste kam, benötigen wir einen Nachweis hierzu. 

    2. Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in klinisch psychologischer Behandlung nach Eintragung
      • In Vollzeitanstellung über mindestens zwei Jahre bzw. in gleichwertigem Ausmaß in Teilzeitanstellung in einer Gesundheitsinstitution oder Krankenanstalt (hier ist als Nachweis ein Dienstzeugnis/eine Arbeitgeberbestätigung erforderlich inkl. Anstellungszeitraum und Stundenausmaß)
        ODER
      • In freier Praxis im Ausmaß von mind. 1000 Stunden/Jahr
        (Hier ist als Nachweis eine eidesstattliche Erklärung erforderlich. Eine Vorlage finden Sie untenstehend als Bild.)

        Eine Kombination aus Anstellung und Tätigkeit in freier Praxis ist ebenso möglich. Bitte alle Nachweise hochladen!

    3. Einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen
      Es ist ein Nachweis über einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 150 Stunden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG notwendig.

      Bitte beachten Sie, dass mindestens 60 Stunden davon der praktischen klinisch psychologischen Behandlung nachweisbar gewidmet sein müssen.

      Bitte laden Sie auch eine Gesamtübersicht aller Fortbildungsstunden zusätzlich zu den einzelnen Fortbildungsnachweisen hoch um eine Aufsummierung der Gesamteinheiten rechnerisch darzustellen (Gesamtstundenaufstellung).

    4. Lebenslauf
      Bitten laden Sie auch einen Lebenslauf hoch.

     

  • Image-60
  • Bitte laden Sie hierzu nachfolgend die Nachweise hoch. Eine fachliche Prüfung wird nur bei Vollständigkeit durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass wir bei der Aufnahme auf eine österreichweite Verteilung von Behandler:innen achten.  

  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Browse Files
    Drag and drop files here
    Choose a file
    Cancelof
  • Bitte beachten Sie, dass die Behandlung psychischer Erkrankungen der Diagnosen F70 (Leichte Intelligenzminderung) und F81 (Spezifische Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) keine Kassenleistungen sind. 

  • Wir freuen uns über Ihre Interesse an der Mitwirkung und bitten Sie um Geduld. 

    Alle Personen, die sich bis 2. Jänner 2026 angemeldet haben, erhalten bis 12. Jänner eine erste Rückmeldung. Alle weiteren Anmeldungen werden innerhalb von rund einer Woche geprüft. Bis 31. Jänner 2026 werden Anmeldungen generell angenommen. 

    Bei Rückfragen wenden Sie sich an service@psyhelp.at

  • Should be Empty: