• Anmeldung als psyhelp Behandler:in 2026/2027

    für vollfinanzierte Kassenplätze der klinisch-psychologischen Behandlung
  • Wichtiger Hinweis (Stand 09.07.2026)

    Aktuell werden verstärkt Behandler:innen in Wien und Niederösterreich gesucht.   

    Die nachfolgenden Qualifikationsanforderungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein und nachgewiesen werden (detailliertere Informationen hierzu finden Sie im Uploadbereich im nächsten Schritt): 

     

    • Berufsliste
      Eintragung in die vom BMASPGK geführte Liste der Klinischen Psycholog:innen 
    • Praktische Erfahrung
      Mehrjährige praktische Erfahrung (mind. 2 Jahre Vollzeitäquivalent) in klinisch-psychologischer Behandlung nach Eintragung in die Berufsliste.
    • Einschlägige, aktuelle und nachweisbare Fortbildungen
      Es ist der Nachweis der Erfüllung der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG (150 Einheiten in den letzten 5 Jahren) notwendig. Zum Nachweis Ihrer speziellen Qualifikation für die klinisch-psychologische Therapie müssen davon mindestens 60 Einheiten dem Bereich der praktischen klinisch-psychologischen Behandlung zugeordnet werden können und Seminarcharakter aufweisen.

     

    Eine BÖP-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und bearbeiten diese ehestmöglich!

     

  • Personen-/Praxisdaten

  • Vertiefende Hinweise zu den Qualifikationsanforderungen

  • Bitte beachten Sie die folgenden Qualifikationsanforderungen vor dem Hochladen Ihrer Nachweise:

    • Berufserfahrung
      Mehrjährige praktische Erfahrung (mind. 2 Jahre Vollzeitäquivalent) in klinisch-psychologischer Behandlung nach Eintragung in die Berufsliste. Das heißt im Detail:
      • In Vollzeitanstellung über mindestens zwei Jahre bzw. in gleichwertigem Ausmaß in Teilzeitanstellung (z.B. mindestens vier Jahre zu 50%) in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hier ist eine Arbeitgeberbestätigung erforderlich, die detailliert Auskunft über die verschiedenen Anstellungszeiträume inkl. jeweiligem Stundenausmaß, Tätigkeitsbeschreibung und etwaige Unterbrechungen gibt. Kam es bei einem Arbeitgeber zu einer Änderung des Stundenausmaßes oder der Tätigkeit, sind Beginn- und Enddatum pro Stundenausmaß aufzuführen (z.B. „1.1.20-31.12.22 38h, 1.1.23-31.12.24 16h, 1.1.24-laufend Karenz“)
        ODER
      • In freier Praxis im Ausmaß von bisher mindestens 2000 Stunden. Hier ist als Nachweis eine eidesstattliche Erklärung erforderlich, aus der Zeitraum der Tätigkeit (einschließlich allfälliger Unterbrechungen der Tätigkeit), Ausmaß der geleisteten Stunden und Ausmaß klinisch-Behandlung (keine Diagnostik, Beratungen, Trainings, gesundheitspsychologischen Interventionen, etc.) sowie behandelter Störungsbilder und Altersgruppen eindeutig hervorgehen.
        Eine beispielhafte Möglichkeit des Stundenausmaßes wäre:
        • Innerhalb der letzten zwei Jahre je 1000 Stunden in freier Praxis, davon je 750 Stunden Behandlung.
        • Seit 2020 je 400 Stunden in freier Praxis, davon je 250 Stunden Behandlung.
        • Seit 2022 je 250 Stunden in freier Praxis, davon je 200 Stunden Behandlung in Kombination mit einem Angestelltenverhältnis. 
      • Eine Kombination aus Anstellung und Tätigkeit in freier Praxis ist ebenso möglich. Bitte jedenfalls alle Nachweise hierzu hochladen!


    • Fortbildungen
      Es ist der Nachweis der Erfüllung der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG (150 Einheiten in den letzten 5 Jahren) notwendig. Diese Einheiten dürfen anteilsmäßig neben besuchten Fortbildungen (Seminaren, Kongressen, Tagungen, etc.) auch Supervision, Intervision, eigene Publikationen, Vortrags-/Lehrtätigkeit oder Fachliteraturstudium beinhalten.

      Bitte laden Sie zusätzlich zu den einzelnen Fortbildungsbestätigungen auch eine Gesamtübersicht aller absolvierten Fortbildungen hoch. Diese Übersicht enthält pro Fortbildung das Datum, den/die VortragendEn, den Titel der Veranstaltung und die Anzahl der absolvierten Einheiten sowie die Gesamtsumme aus den letzten 5 Jahren.

      Zum Nachweis Ihrer speziellen Qualifikation für die klinisch-psychologische Therapie müssen davon mindestens 60 Einheiten der praktischen klinisch-psychologischen Behandlung gewidmet sein und Seminarcharakter aufweisen. Diese 60 Einheiten müssen innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden und können ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an behandlungsrelevanten Fortbildungen (Seminare, Tagungen, Vorträge) erworben werden. Sie kommen nicht additiv zu den 150 EH hinzu, sondern sind ein Teil davon. Es können hierfür jedoch keine Supervisionen, Fachliteraturstudium, eigene Vorträge etc. angerechnet werden!

      Behandlungsrelevante Fortbildungen sind jene, in denen Methoden, Konzepte, Tools, Strategien zur praktischen klinisch-psychologischen Behandlung psychischer Erkrankungen gelehrt werden (keine Grundlageninformationen, keine Diagnoseinstrumente, keine diagnostischen Vorgehensweisen, keine gesundheits-, verkehrs- oder arbeitspsychologischen Interventionsstrategien, etc.).

     

  • Vorlage Eidesstattliche Erklärung

  • Image field 84
  • Uploadbereich für Ihre Nachweise

  • Bitte laden Sie hierzu nachfolgend die Nachweise hoch. Eine fachliche Prüfung wird nur bei Vollständigkeit durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass wir bei der Aufnahme auf eine österreichweite Verteilung von Behandler:innen achten.  

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  • Weitere Angaben

  • In welchen Diagnosegruppen verfügen Sie über nachweisbare Schwerpunkte?*
  • Bitte beachten Sie, dass die Behandlung psychischer Erkrankungen der Diagnosen F70 (Leichte Intelligenzminderung) und F81 (Spezifische Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) keine Kassenleistungen sind. 

  • Einwilligung zur Datenverarbeitung*
  • Wir freuen uns über Ihre Interesse an der Mitwirkung und bitten Sie um Geduld, wir melden uns ehestmöglich bei Ihnen! Bei Rückfragen wenden Sie sich an service@psyhelp.at

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