10. Zutrittsberechtigung und Überwachung
Das Mitglied verpflichtet sich sicherzustellen, dass keine Drittpersonen Zugang mit dem persönlichen Zugangsband erhalten. Bei missbräuchlicher Weitergabe des Zugangsbands kann eine Vertragsstrafe oder sofortige Kündigung erfolgen.
Das Mitglied erklärt sich mit einer Videoüberwachung einverstanden und anerkennt, dass diese Daten ausschliesslich zur Sicherheits- und Zutrittskontrolle verwendet und gemäss DSG gespeichert werden dürfen.
11.Gesundheitszustand
Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich fähig zu sein, am Training teilzunehmen. Eine ärztliche Abklärung wird empfohlen. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Training zu unbetreuten Zeiten bei 24/7 betrieb gewisse Risiken mit sich bringt, und erklärt sich vollständig mit diesem Umstand einverstanden.
Das Fitnessstudio empfiehlt dringend, das Training so zu gestalten, dass im Notfall Hillfe angefordert werden kann. Die Verantwortung liegt beim Mitglied.
12. Sorgfaltspflicht und Haftung für Schäden
Das Training erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.
Das Mitglied verpflichtet sich, mit allen Geräten sorgfältig umzugehen und den Anweisungen sowie Sicherheitsvorschriften des Studios Folge zu leisten. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mitglieds verursacht werden, haftet das Mitglied vollumfänglich.