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  • Mitgliedschafts- und Abonnementvertrag

  • 1. Vertrag zwischen
    Fitnessstudio: MRJ Fitness AG
    Rüeggisingerstrasse 152, 6032 Emmen
    Tel: +41 79 937 20 20
    E-mail: info@mrj-fitness.ch


    und:

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  • 2. Vertragsgegenstand

    Dieser Vertrag regelt die Nutzung der gesamten Fitnessanlagen und Dienstleistungen des Fitnessstudios durch das Mitglied gemäss den im Studio ausgehängten und online einsehbaren Nutzungs- und Hausregeln.

  • 3.Öffnungszeiten
    Das Studio ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche (24/7) geöffnet
    Das Mitglied hat während dieser Zeiten Zugang zu den Trainingsräumen und Geräten, sowie zu allen im Vertrag enthaltenen Leistungen.
    Der betreute Zeitplan (Zeiten mit Personal vor Ort) ist auf der Website des Fitnessstudios einsehbar. Änderungen des betreuten Zeitplans sind möglich, werden jedoch rechtzeitig online bekanntgegeben.
    Das Studio behält sich vor, den Betrieb bei Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsproblemen oder behördlichen Anordnungen temporär einzuschränken. Solche Einschränkungen berechtigen das Mitglied nicht zu Rückforderungen, sofern sie angemessen und zeitlich begrenzt sind.

  • 4. Leistungsumfang

    Das Fitnessstudio bietet folgende Leistungen an:
    Nutzung der Trainingsräume und Geräte
    Nutzung von Garderoben und Duschen
    Nutzung der Fitness-Lounges
    Kostenlose Parkplätze
    Krankenkassen anerkannt
    Getränkeangebot (Kaffeeautomat und bestimmte Getränke gegen zusätzliche Gebühr)
    Personal Training (gegen zusätzliche Gebühr)
    Teilnahme an verschiedenen Workshops und Events gemäss veröffentlichtem Plan (gegen zusätzliche Gebühr)

  • 5. Abonnement

  • *bei zwei Jahresabo 20 % Rabatt
    ** Bei Wechsel vom Monatsabo zum Jahresabo wird der Betrag anteilig verrechnet
    *** Gruppen ab 4 Personen, Studierende und Rentner 10% Rabatt
    **** Firmenabonnements nach Anfrage und Offerte

  • 6. Zahlungsbedingungen

    Zahlungen sind im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden. Preisänderungen während der Laufzeit erfolgen nicht; bei Verlängerung gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise.

  • 7. Vertragsübertragung

    Eine Übertragung der Mitgliedschaft und Zugangsbands auf eine andere Person ist nicht möglich.

  • 8. Hausordnung

    Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausregeln ( im Studio ausgehängten und online einsehbar) einzuhalten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann das Studio eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.

  • 9. Vertragsdauer und Kündigungsrecht

    9.1 Jahresabonnement (12 Monate)
    Das Jahresabonnement hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten.
    Es verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern das Mitglied nicht mindestens 60 Tage vor Ablauf schriftlich (Brief oder E-Mail) kündigt.
    Die Kündigung wird vom Fitnessstudio schriftlich bestätigt.
    9.2 Kurzabonnemente (1, 3 oder 6 Monate)
    Abonnemente mit einer Laufzeit von 1, 3 oder 6 Monaten laufen automatisch am angegebenen Enddatum aus. Es ist keine Kündigung erforderlich.
    Eine Verlängerung kann vom Mitglied jederzeit schriftlich (Brief oder E-Mail) beantragt werden und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Fitnessstudios wirksam.
    9.3 Ablauf des Abonnements
    Wird ein Abonnement nach Ablauf der Vertragsdauer nicht verlängert, wird der Zugang zum Studio automatisch gesperrt. Die Nutzung der Anlage ist nur mit einem gültigen und vollständig bezahlten Abonnement möglich.
    9.4 Sonderkündigung
    Das Mitglied kann den Vertrag aus folgenden wichtigen Gründen ausserordentlich und vorzeitig kündigen:
    a) Krankheit oder Unfall
    Wenn das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nicht trainieren kann.
    Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
    b) Schwangerschaft
    Eine ausserordentliche Kündigung oder eine Ruhezeit ist gegen entsprechenden Nachweis möglich.
    c) Wegzug
    Bei einem dauerhaften Wohnortswechsel von mehr als 30 km vom Fitnessstudio entfernt.
    Ein amtlicher Nachweis (Meldebestätigung, Mietvertrag usw.) ist erforderlich.
    d) Schliessung des Studios
    Bei einer dauerhaften Betriebsschliessung oder einer erheblichen Leistungsreduzierung, die das Mitglied unangemessen benachteiligt.
    Finanzielle Regelung bei Sonderkündigung
    Bei einer anerkannten Sonderkündigung werden bereits bezahlte, aber nicht genutzte Vertragsmonate anteilsmässig zurückerstattet.

  • 10. Zutrittsberechtigung und Überwachung

    Das Mitglied verpflichtet sich sicherzustellen, dass keine Drittpersonen Zugang mit dem persönlichen Zugangsband erhalten. Bei missbräuchlicher Weitergabe des Zugangsbands kann eine Vertragsstrafe oder sofortige Kündigung erfolgen.
    Das Mitglied erklärt sich mit einer Videoüberwachung einverstanden und anerkennt, dass diese Daten ausschliesslich zur Sicherheits- und Zutrittskontrolle verwendet und gemäss DSG gespeichert werden dürfen.

     
    11.Gesundheitszustand

    Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich fähig zu sein, am Training teilzunehmen. Eine ärztliche Abklärung wird empfohlen. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Training zu unbetreuten Zeiten bei 24/7 betrieb gewisse Risiken mit sich bringt, und erklärt sich vollständig mit diesem Umstand einverstanden.
    Das Fitnessstudio empfiehlt dringend, das Training so zu gestalten, dass im Notfall Hillfe angefordert werden kann. Die Verantwortung liegt beim Mitglied.

      
    12. Sorgfaltspflicht und Haftung für Schäden

    Das Training erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.
    Das Mitglied verpflichtet sich, mit allen Geräten sorgfältig umzugehen und den Anweisungen sowie Sicherheitsvorschriften des Studios Folge zu leisten. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mitglieds verursacht werden, haftet das Mitglied vollumfänglich.

  • 13. Haftung

    Das Fitnessstudio haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, Verlust persönlicher Gegenstände oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
    Die Benutzung sämtlicher Trainingsgeräte, elektronische Geräte und einschliesslich Vibrationsplatten erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Mitglieds.

     

  • 14. Unvallversicherung

    Die Unfallversicherung ist Sache des Mitglids. Das Mietglid bestätigt, während der gesamten Vertragsdauer über eine gültige Unfallversicherung zu verfügen und ist selbst für deren Aufrechterhaltung verantwortlich. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt das Fitnesstudio keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

  • 15. Datenschutz (DSG)

    Das Fitnessstudio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser es besteht eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Zustimmung.
    Videoüberwachung dient ausschliesslich der Sicherheit und erfolgt gemäss DSG.
    Das Mitglied kann jederzeit Auskunft oder Löschung seiner Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

  • 16. Schlussbestimmungen

    Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
    Gerichtsstand: Sitz des Fitnessstudios oder Wohnsitz des Mitglieds (gemäss schweizerischem Konsumentenschutzrecht).

  • Die jeweils gültige Hausordnung, AGB und Datenschutzerklärung sind Bestandteil dieses Vertrags. Ohne Zustimmung kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.

  • Mit meiner Unterschrift bestätige ich, den Mitgliedschafts- und Abonnementvertrag einschliesslich der AGB, der Hausordnung und der Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

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  • MRJ Fitness AG

    Robert Fischer, Geschäftsführer 

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