Strafprozessvollmacht
  • Strafprozessvollmacht

    Rechtsanwalt Ali Aydin, Fachanwalt für Strafrecht, Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt am Main
    info@onlineverteidiger.de | www.onlineverteidiger.de | wird hiermit Vollmacht erteilt in der Strafsache

  • zu meiner Verteidigung bzw. Vertretung in allen Instanzen, auch bei meiner Abwesenheit. 

    Die Vollmacht gewährt unter Anerkennung aller gesetzlichen Befugnisse nach StPO und OWiG das Recht:

    1. Strafantrag, Privat- und Neben- und Widerklage zu stellen und zurückzunehmen;
    2. in öffentlicher Sitzung aufzutreten;
    3. in allen Instanzen als Verteidiger und Vertreter zu handeln;
    4. Untervollmacht – auch im Sinne des § 139 StPO - zu erteilen;
    5. Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf solche zu verzichten;
    6. Anträge auf Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung, Strafaussetzung, Kostenfestsetzung und andere Anträge zu stellen oder zurückzunehmen;
    7. Zustellungen aller Art, namentlich von Beschlüssen, Urteilen, Ladungen mit rechtlicher Wirkung, in Empfang zu nehmen;
    8. Gelder, Wertsachen, Kosten, Bußzahlungen, Kautionen etc. mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen und Quittungen zu erteilen;
    9. den Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu stellen und zurückzunehmen;
    10. die Vertretung im Verfahren nach dem StrEG durchzuführen, insbesondere auch Anträge im Betragsverfahren (§ 10 StrEG) zu stellen. Rechtsanwalt Ali Aydin wird ferner ausdrücklich bevollmächtigt, die Entschädigungssumme entgegenzunehmen (RiStBV Anl C Teil I C Nr.3)

    Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsforderungen sind mit der Vollmachtserteilung an den Bevollmächtigten abgetreten. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrundeliegenden Rechtsverhältnis und zugleich Gerichtsstand ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO der Kanzleiort des Bevollmächtigten.

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