• Ihre Anrede:*
  • Rechtsberatung und Antragstellung zur Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) wegen Sperre des § 10 StAG; zudem hilfsweiser Antrag auf Niederlassungserlaubnis

    • Bevollmächtigung 
    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt. 

      1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz 

      2. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde. 

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann), sowie Durchführung eines Stichentscheids nach Ablehnung der Deckung durch meine Rechtsschutzversicherung 

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen 

      5. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis 

      6. Erstattung von Strafanzeigen 

      7. Erteilung von Untervollmachten 

      8. Entgegennahme von Zahlungen 

      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.

       

      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen. 

    • Beauftragung 
    • Inkl. 1500

    • Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), im Nachfolgenden Kanzlei, erteilt.  
      Der Mandant beauftragt die Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Erstellung und Einreichung eines Einbürgerungsantrags bei der zuständigen Behörde.
      Die Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Mandanten darüber informiert, dass die Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) derzeit nicht erfüllt sind und eine Einbürgerung lediglich im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG in Betracht kommt.

      Dem Mandanten ist bekannt, dass aufgrund des Fehlens der Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung eine kostenpflichtige Ablehnung des Antrags möglich ist und das Risiko hierfür als erhöht einzuschätzen ist. Gleichwohl wünscht der Mandant die Antragstellung, bei der die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Möglichkeiten der Ausnahmeregelung hinweist und die entsprechenden Argumente gegenüber der Behörde vorbringt.

      Der Mandant erklärt, dass ihm das erhöhte Risiko einer Ablehnung bewusst ist und er die Rechtsanwaltsgesellschaft in Kenntnis dieses Risikos mit der Antragstellung beauftragt.

      Das einmalige Honorar für den Einbürgerungsantrag beträgt bei vollständiger Zahlung innerhalb der ersten fünf Werktage nach Mandatierung 1.500 Euro (brutto) pauschal. Dieses ist unmittelbar nach Mandatierung fällig. Es besteht die Möglichkeit eine flexible Ratenzahlung über einen externen Zahlungsdienstleister zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass jeder Zahlungsdienstleister eine eigene Bonitätsprüfung vornimmt, auf die wir keinen Einfluss haben. Bei Ratenzahlungen über Drittanbieter fallen in der Regel Zinsen an. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung aufzunehmen, und wird von diesem Recht ausdrücklich Gebrauch machen.

      Für den Fall, dass der Drittanbieter eine Ratenvereinbarung ablehnt oder diese aus einem anderen Grund nicht zu Stande kommt, gilt eine 6-monatige Ratenzahlung als vereinbart. Es sind dann 6 Monatsraten zu je 350 € (brutto) an die Kanzlei nach Rechnungstellung zu zahlen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 2.100€ (brutto). Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung aufzunehmen, und wird von diesem Recht ausdrücklich Gebrauch machen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso). 

    • Beauftragung 
    • Ohne 1500

    • Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), im Nachfolgenden Kanzlei, erteilt.  
      Der Mandant beauftragt die Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Erstellung und Einreichung eines Einbürgerungsantrags bei der zuständigen Behörde.
      Die Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Mandanten darüber informiert, dass die Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) derzeit nicht erfüllt sind und eine Einbürgerung lediglich im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG in Betracht kommt.

      Dem Mandanten ist bekannt, dass aufgrund des Fehlens der Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung eine kostenpflichtige Ablehnung des Antrags möglich ist und das Risiko hierfür als erhöht einzuschätzen ist. Gleichwohl wünscht der Mandant die Antragstellung, bei der die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Möglichkeiten der Ausnahmeregelung hinweist und die entsprechenden Argumente gegenüber der Behörde vorbringt.

      Der Mandant erklärt, dass ihm das erhöhte Risiko einer Ablehnung bewusst ist und er die Rechtsanwaltsgesellschaft in Kenntnis dieses Risikos mit der Antragstellung beauftragt.
      Das Honorar für den Einbürgerungsantrag beträgt 2.100 Euro (brutto) pauschal. Es wird eine 6-monatige Ratenzahlung zu Raten von monatlich 350 € vereinbart. Bei Nichtzahlung einer Rate trotz Fälligkeit und Mahnung ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu beenden und den vollen Betrag fällig zu stellen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung aufzunehmen, und wird von diesem Recht ausdrücklich Gebrauch machen. Die Kanzlei ist berechtigt die offene Forderung an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).  

    • Widerrufsbelehrung 
    • Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,  

      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Blaubach 32, 50676 Köln  

       
      Tel an 0221 - 6777 005-5 

      Fax an 0221 - 6777 005-9  

      E-Mail widerruf@anwalt-kg.de  

       
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

       
      Folgen des Widerrufs:  

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ha- ben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehe- nen Dienstleistungen entspricht.  

       


      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:  

      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig er- bracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine aus- drückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 

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