1. Grundprinzip
- Es handelt sich um eine Alternative zum Leistungsverbund.
- Der Vertrag wird direkt zwischen DATEV und dem Mandanten geschlossen – jedoch nur mit Zustimmung des Mandanten.
- Der Mandant erhält Rechnungen direkt von DATEV und kann Produkte selbst bestellen oder kündigen.
2. Übertragung von Mandantendaten
- Die Übertragung der Mandantendaten an DATEV kann nur der Mandant selbst veranlassen.
- Alternativ kann der Mandant den steuerlichen Berater durch eine Vollmacht damit beauftragen.
Eine Vertragskündigung im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten möglich.
Vollmacht für vertragliche Erklärungen
👉 Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG (Dok.-Nr. 1080209)
- Der steuerliche Berater kann zur Vertretung in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV bevollmächtigt werden.
Mit dieser Vollmacht kann der Steuerberater den Mandanten vertreten, z. B. bei:
- Änderungen von Verträgen
- Verarbeitung von Daten
✅ Empfehlung: Eine Vollmacht sollte vor der Einrichtung unbedingt eingeholt werden, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben.
Bitte beachten Sie dass das Formular vom Mandanten ausgefüllt werden muss