Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass Sie die nötigen Einkommensgrenzen für eine einkommensorientiert geförderte Wohnung erfüllen. Die Tabelle unten zeigt die relevanten Einkommensgrenzen, mit denen Sie Ihre Berechtigung prüfen können.
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| Haushaltstyp |
Einkommensgrenze |
jährliches Bruttoeinkommen |
| Alleinstehend |
28.300 Euro |
41.600 Euro |
| Ehepaar |
43.200 Euro |
62.900 Euro |
| Ehepaar mit 1 Kind |
57.100 Euro |
82.800 Euro |
| Ehepaar mit 2 Kindern |
71.000 Euro |
102.600 Euro |
| Ehepaar mit 3 Kindern |
84.900 Euro |
122.500 Euro |
Annahmen:
Arbeitnehmerhaushalt mit einem Einkommen, bei einem Pauschalabzug von 1.230 Euro für Werbungskosten sowie von 30 % für die Entrichtung von Steuern und laufenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersversorgung.