Gültigkeit/Beendigung
Mit dem Unterzeichnen tritt der Vertrag in Kraft und ist gültig für die Erst-und Folgeverordnung. Der Vertrag kann jederzeit stormiert werden, ohne Angabe von Gründen seitens des Patienten. Die Praxis kann den Vertrag auflösen, wenn Zahlungen ausstehen, Falschangaben gemacht werden oder und das Verhalten des Patienten die Therapieziele verhindert