Formular
  • THERASPIER Aufklärungsbogen

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  • Nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten ebenso wie Ärzte zur Aufklärung ihrer Patienten verpflichtet Dieser Pflicht kommen wir mit diesem Aufklärungsbogen nach. Er dient Ihrer Information. Bitte lesen Sie ihn aufmerksam durch, beantworten Sie die folgenden Fragen und unterschreiben Sie die Einwilligung zur Behandlung am Ende des Bogens. Bei ihrem ersten Termin klärt unser Team sie über Umfang, Ablauf, mögliche Ergebnisse der Behandlung auf. Falls Sie nicht selbst einwilligungsfähig sind, werden betreuende Personen entsprechend aufgeklärt Minderjährige/nicht einwilligungsfähige Personen benötigen die Zustimmung durch Betreuende.
  • Zwischen:
  • TheraSpier - Praxis für Physiotherapie
    Industriestraße 15
    56288 Kastellaun
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  • Therapiemaßnahme

    Die Therapie richtet sich nach dem Krankheitsbild und dem verordneten Heilmittel. Ein Therapieerfolg kann nicht garantiert werden. Die Behandlung unterliegt einem Dienstvertrag nach §§ 630a ff BGB (Behandlungsvertrag).

  • Mögliche Komplikationen:

    In der Regel sind physiotherapeutische Maßnahmen ohne Nebenwirkung. Sollten bei Ihnen außergewöhnliche Störungen auftreten, informieren Sie umgehend Ihren Behandler.

  • Behandlungsbeginn/Behandlungsunterbrechung

    Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Eine Unterbrechung darf nur mit Begründung länger als 14 Tage sein.

  • Zusammenarbeit:

    Unser Team informiert Sie mündlich über alle relevanten Aspekte - Rückfragen sind immer möglich. Sie informieren uns über gesundheitliche Veränderungen und beteiligen sich aktiv an der Therapie. Eigenübungen und Empfehlungen im Rahmen der Therapie führen sie eigenverantwortlich aus. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf Handlungen während der Behandlung. Unerwartete Beschwerden teilen Sie bei der nächsten Behandlung mit In Notfällen wenden Sie sich direkt an Ihre Arztpraxis oder Notaufnahme. Alle Inhalte der Behandlung werden mindestens 10 Jahre in Ihrer Patientenakte gespeichert Sie können diese jederzeit einsehen.

  • Ausfallgebühr

    Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wir müssten Ihnen ansonsten die Kosten für den uns dadurch entstandenen Schaden privat in Rechnung stellen (gemäß § 615 BGB).

  • Zuzahlung / Kostenübernahme

    • GKV-Patienten ab 18 Jahren haben eine Zuzahlung in Höhe von 10€/Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapeuten zu zahlen. Vollendet der Patient das 18. Lebensjahr, sind von den verbliebenen Terminen 10% Zuzahlung zu leisten.
    • Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse zu klären.
  • Gültigkeit/Beendigung

    Mit dem Unterzeichnen tritt der Vertrag in Kraft und ist gültig für die Erst-und Folgeverordnung. Der Vertrag kann jederzeit stormiert werden, ohne Angabe von Gründen seitens des Patienten. Die Praxis kann den Vertrag auflösen, wenn Zahlungen ausstehen, Falschangaben gemacht werden oder und das Verhalten des Patienten die Therapieziele verhindert

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  • Löschen
  • Solltest du Fragen zum Aufklärungsbogen haben, drucke diesen bitte aus und bringe ihn mit in die Praxis. Wir bearbeiten das Dokument gemeinsam mit dir vort Ort

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